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| Allgemeine Geschäftsbedinungen |
Allgemeine Bedingungen und Webhosting AGB open/close  |
1.1 |
Tatika-Medien in 12357 Berlin (nachfolgend Tatika genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen außchließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. |
1.2 |
Tatika ist berechtigt, den Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Intereßen von Tatika für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Tatika verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlaßenen Widerspruchs hinzuweisen. |
1.3 |
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann außchließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltslos erbringen. |
1.4 |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. |
1.5 |
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrags sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. |
1.6 |
Tatika kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen. |
Sofern Tatika ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, daß die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnißen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens Tatika wirksam. |
3.1 |
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, daß dem Server die selbe IP-Adreße für die gesamte Vertragsdauer zugewiesen wird. |
3.2 |
Tatika gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflußbereich von Tatika liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Tatika kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrecherhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. |
3.3 |
Soweit nicht anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z. B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. |
3.4 |
Innerhalb eines bei Tatika gebuchten Tarifes darf der Kunde nur eine eigene Domain oder eine Domain eines Unternehmens einstellen, an dem der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder deßen Geschäftsführung dem Kunden obliegt. |
3.5 |
Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von Tatika genutzt werden. |
3.6 |
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist für sämtliche eMail-Postfächer in einem Tarif ein Gesamtspeicher von 25 GB (Gigabyte) enthalten. |
3.7 |
Gerät Tatika mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt des Vertrags berechtigt, wenn Tatika eine vom Kunden gesetzte angemeßene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muß in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muß mindestens zwei Wochen betragen. |
3.8 |
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich. |
4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten |
4.1 |
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Tatika im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Tatika hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluß. Tatika übernimmt keine Gewähr dafür, daß die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. |
4.2 |
Der Kunde garantiert, daß die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzuläßigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Tatika, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Person frei. |
4.3 |
Der Kunde ist verpflichtet, Tatika einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Tatika unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Tatika über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Tatika das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Intereßen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt. |
4.4 |
Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist Tatika berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für Tatika oder Dritte einzublenden. |
5. Abnahme, Eigentumsvorbehalt |
5.1 |
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von Tatika mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. |
5.2 |
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von Tatika. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Tatika, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemeßene Nachfrist gesetzt hat. |
6. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht |
6.1 |
Der Kunde erhält von Tatika für die Vertragsdauer ein nicht außchließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Tatika für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfaßt das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) deßelben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. |
6.2 |
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, daß jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt. |
6.3 |
Die von Tatika erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Reßourcen (zum Beispiel Prozeßorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zuläßigen Benutzer oder Reßourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden. |
6.4 |
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Tatika oder deren Partner nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Aßemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verlesen oder Unterlizenzen zu vergeben. |
6.5 |
Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen, die der Kunde von Tatika erhalten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Tatika bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort. |
6.6 |
Sofern der vom Kunden gewählte Tarif die Nutzung von grafischen Elementen, Bildern, Texte, Animationen, Designvorlagen beinhaltet, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer seines jeweiligen Vertrages und im Zusammenhang der mit diesem Vertrag erstellten Webpräsenz online zu nutzen. Eeine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Insbesondere ist es untersagt, die zur Verfügung gestellten Inhalte zu kopieren und anderweitig zu verwenden. Die vorgenannten Regelungen gelten vorbehaltlich speziellerer Lizenzbedingungen der zur Verfügung gestellten Inhalte. |
6.7 |
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Ziffern 6.1 bis 6.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde Tatika unter Außchluß der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragßtrafe von EUR 5.000,00. |
7. Vertragsangebot, Vertragßchluß, Vertragsbeendigung, Widerruf und Rücktritt |
7.1 |
Tatika ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluß des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. |
7.2 |
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Tatika oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. |
7.3 |
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschloßen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von Tatika mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Ist Vertragsgegenstand ein Traffic-Paket, ein Windows-Paket, ein Root-Server, ein Shop oder ein MS SharePoint/Exchange-Tarif, so kann der Kunde vom Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen gerechnet ab Vertragsbeginn zurücktreten. Tritt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist zurück, wird Tatika alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Kunden gezahlten Entgelte mit Ausnahme von verbrauchsabhängigen Kosten an diesen zurückerstatten. Die Kosten einer Rücksendung trägt der Kunde. Darüber hinaus gilt Ziffer 7.8 entsprechend. |
7.4 |
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschloßen so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter Berücksichtigung der in Ziffer 7.3 geregelten Frist möglich. Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag jeweils um die selbe Mindestvertragslaufzeit. |
7.5 |
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Tatika insbesondere dann vor, wenn der Kunde |
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a) |
bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschloßen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von einem monatlichen Grundentgelt mindestens mit 30 Tagen in Verzug gerät, |
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b) |
bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschloßen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, |
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c) |
schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3.1, 6., 12.1, 12.2, 13.1 bzw. 13.5 geregelten Pflichten verstößt, |
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d) |
trotz Abmahnung innerhalb angemeßener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, daß sie den in Ziffer 13.6 geregelten Anforderungen genügen oder |
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e) |
schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. |
7.6 |
Im Falle der von Tatika ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Tatika berechtigt, die Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müßen, zu verlangen. |
7.7 |
Für den Fall, daß Tatika nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Tatika berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. |
7.8 |
Tatika ist berechtigt, die Domain nach Wirksamkeit der Kündigung freizugeben. Damit erlöschen auch alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der Domain. Tatika ist außerdem berechtigt, die Domain nach Wirksamkeit der Kündigung nicht freizugeben, solange aus dem gekündigten Vertrag Forderungsansprüche an den Kunden bestehen. |
7.9 |
Werden von Dritten gegenüber Tatika Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 12.2 geltend gemacht, ist Tatika berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren. |
7.10 |
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Tatika verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen. |
7.11 |
Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt. |
8.1 |
Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Paßwort seiner Zugangskennung sowie das persönliche Paßwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Mißbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Paßwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber Tatika für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Tatika von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen. |
8.2 |
Tatika ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Tatika verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlaßenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt Tatika die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermeßen. Im Verzugsfall berechnet Tatika für eine Vertragßperre einmalig 25,00 EUR je Sperre, sowie Zinsen in Höhe von 12,5 Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. |
8.3 |
Tatika stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. In Einzelfällen ist Tatika berechtigt seine Leistungen per Vorauszahlung (maximal für die gesamten monatlichen Grundbeträge der Mindestvertragsdauer im Voraus) zu berechnen oder eine Kautionsleistung nach eigenem Ermeßen zu erheben. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungßtellung zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen. Der Kunde ermächtigt Tatika, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Tatika 15,00 EUR pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, daß ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. |
8.4 |
Tatika ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. |
8.5 |
Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d. h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt Tatika die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermeßen. |
8.6 |
Tatika ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnißen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupaßen. |
8.7 |
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraums die Entgelte oder deren Bestandteile (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine seperate Abrechnung des Leistungszeitraums vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Änderungszeitpunk und des Leistungszeitraums vom Änderungszeitpunkts bis zum Ende des Abrechnungszeitraums. |
8.8 |
Wird das im Tarif enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist Tatika berechtigt, den Kunden auf den Tarif umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. Tatika wird dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet. In allen übrigen Fällen wird Tatika Volumen für zusätzlichen Datentransfer im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, deßen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen. |
8.9 |
Forderungen von Tatika kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen gegenforderungen aufrechnen. |
9.1 |
Im Rahmen der Gewährleistung kann Tatika Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von Tatika über, soweit die entsprechenden Geräte vor deren Einbau im Eigentum von Tatika standen. |
9.2 |
Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus außagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. |
9.3 |
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert Tatika kostenlos Ersatz. Tatika ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubeßern. Tatika ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 14 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei Tatika auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbeßerung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen. |
9.4 |
Der Kunde muß im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemeßenen Anpaßungs- und Umstellungsproblemen. |
9.5 |
Der Kunde hat Tatika bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. |
Tatika wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Tatika in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Tatika von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Tatika alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Tatika entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, daß Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Tatika gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden. |
11.1 |
Für Schäden haftet Tatika nur dann, wenn Tatika oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer dem Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrläßigkeit oder Vorsatz von Tatika oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrläßig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Tatika auf solche typischen Schäden begrenzt, die für Tatika zum Zeitpunkt des Vertragßchlußes vernünftigerweise voraußehbar waren. |
11.2 |
Die Haftung von Tatika wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. |
11.3 |
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt. |
12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten |
12.1 |
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Tatika von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. |
12.2 |
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung seiner E-Mail-Adreße nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu laßen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüßelwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Tatika unter Außchluß der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragßtrafe in Höhe von 11.000,00 EUR (in Worten: elftausend Euro). |
12.3 |
Tatika ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 12.2 oder 13.5 unzuläßig sind, ist Tatika berechtigt, den Tarif zu sperren. Tatika wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. |
13.1 |
Der Kunde sichert zu, daß die Tatika mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Tatika jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Tatika binnen 10 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere: |
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a) |
Name und postalische Anschrift des Kunden, |
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b) |
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adreße sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, |
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c) |
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adreße sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie, |
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d) |
falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adreßen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server. |
13.2 |
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Tatika behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist Tatika berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren. |
13.3 |
E-Mail Postfächer dürfen außchließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen. |
13.4 |
Der Kunde verpflichtet sich, von Tatika zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Paßwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, daß unbefugten Dritten das Paßwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Paßwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber Tatika bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Paßwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber Tatika widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Mißbrauch der Paßwörter Leistungen von Tatika nutzen, haftet der Kunde gegenüber Tatika auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Tatika abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Tatika oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Tatika erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. |
13.5 |
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu laßen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt maßenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Tatika berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren. |
13.6 |
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, daß eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitßpeicher beanspruchen, vermieden wird. Tatika ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Tatika wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Tatika wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Tatika nachweist, daß die Seiten so umgestaltet wurden, daß sie den obigen Anforderungen genügen. |
13.7 |
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei Tatika abgelegten Präsenzen, soweit es sich nicht um Server-Angebote handelt, keine Chats zu betreiben. |
14.1 |
Tatika stellt seinen Kunden und Bestellern sämtliche Dienstleistungen und Angebote gegen offene Rechnung zur Verfügung. In Einzelfällen ist Tatika berechtigt seine Leistungen per Vorauszahlung (maximal für die gesamten monatlichen Grundbeträge der Mindestvertragsdauer im Voraus) zu berechnen, eine Kautionsleistung nach eigenem Ermeßen zu erheben oder die Bestellung ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen. |
14.2 |
Für den Kauf auf Kredit wird die Bonität vorausgesetzt, dabei verspricht der Kunde/Besteller gegenüber Tatika jederzeit die Genehmigung zur Einholung einer Bonitätsprüfung bei der Schufa oder anderen Auskunfteien vor und während der gesamten Vertragslaufzeit. |
15.1 |
Tatika erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Zur Begründung und Abwicklung eines Vertragsverhältnißes sind in der Regel Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adreße und Bankverbindung sowie Zugangskennungen des Nutzers erforderlich (Bestandsdaten). Diese Daten werden in der Regel in elektronischen Bestellformularen erhoben. |
15.2 |
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, daß zu einer Domainregistrierung die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten, in der Regel Name und Anschrift, an die entsprechenden nationalen und internationalen Registrierungßtellen und die Veröffentlichung in den von jedermann abrufbaren Whois-Datenbanken erforderlich ist. Für die Registrierung einer ".de"-Domain z.B. werden derzeit Namen und Anschriften des Domaininhabers, des administrativen und technischen Ansprechpartners sowie des Zonenverwalters und darüber hinaus Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adreße des technischen Ansprechpartners und des Zonenverwalters an die DENIC e.G., Frankfurt/Main, übermittelt und in der DENIC-Datenbank unter www.denic.de im Internet veröffentlicht. Nutzungsdaten, wie z.B. Angaben über Beginn, Ende und Umfang der Nutzung bestimmter Teledienste durch einen Nutzer, bzw. Verbindungsdaten bei E-Mail-Diensten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen und abzurechnen. In der Regel werden dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und Endes der Nutzung, der Umfang in Bytes, die Nutzer-IP-Adreße und die Art des in Anspruch genommenen Teledienstes erfaßt. |
15.3 |
Soweit die Nutzungsdaten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie längstens bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert, darüber hinaus nur, wenn und solange der Nutzer Einwendungen gegen die Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt. Werden die Daten zur Erfüllung bestehender gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen benötigt, sperrt Tatika die Daten. |
15.4 |
Die anfallenden Verbindungszeiten des Internet Zugangs werden vom Betreiber des von Tatika genutzten Internet-Zugangsnetzes (Backbone) erfaßt und an Tatika zu Abrechnungszwecken übermittelt. |
15.5 |
Tatika darf Abrechnungsdaten an andere Diensteanbieter und Dritte übermitteln, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Nutzer erforderlich ist. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraußetzungen ist Tatika berechtigt, die personenbezogenen Daten zu erheben, verarbeiten und nutzen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von rechtswidrigen Inanspruchnahmen und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Nutzer erforderlich sind. Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, ist Tatika berechtigt, zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen von Störungen und Fehlern an Kommunikationsanlagen die Bestands- und Verbindungsdaten der Beteiligten zu erheben, verarbeiten und nutzen. |
15.6 |
Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen ist Tatika berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen. Tatika erteilt dem Nutzer auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden. |
15.7 |
Adreß- und Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen und eine zentrale Datei übermittelt, die von der United Internet AG zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen geführt wird. Anderen Konzernunternehmen werden diese Daten bei berechtigtem Intereße zweckgebunden zur Verfügung gestellt. |
15.8 |
Tatika weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfaßend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. |
16.1 |
Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das nachstehende gesetzliche Widerrufsrecht zu (16.2 - 16.4): |
16.2 |
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Tatika-Medien, Glockenblumenweg 131a, 12357 Berlin. |
16.3 |
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. |
16.4 |
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. |
16.5 |
Nach den gesetzlichen Regeln besteht z.B. kein Widerrufsrecht bei eindeutigem Zuschnitt auf die persönlichen Bedürfnisse (z. B. Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird. |
17.1 |
Außchließlicher Gerichtßtand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtßtand ist, 12357 Berlin. Tatika ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtßtand zu verklagen. Für die von Tatika auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschloßenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt außchließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Außchluß der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). |
17.2 |
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnißes vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. |
1. Gegenstand des Vertrages |
1.1 |
Ergänzend zu den Server BGB gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tatika-Medien. Tatika-Medien stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem außchließlich für den Kunden reservierten Server zur Verfügung. Ist Vertragsgegenstand ein Virtual-Server oder Webspace, so erhält der Kunde von Tatika-Medien Speicherplatz auf nicht für ihn außchließlich bestimmter Server Hardware. Die dem Kunden eingeräumten Serverfunktionen werden softwaregesteuert zur Verfügung stellt. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Nutzungsanteile an der CPU- und Arbeitßpeicherleistung besteht nicht. Ist Vertragsgegenstand ein Root-Server, so stellt Tatika-Medien dem Kunden Speicherplatz auf außchließlich für den Kunden reservierter Server Hardware zur Verfügung. Tatika-Medien verpflichtet sich, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die Anbindung des Servers ans Netz zu ermöglichen. |
1.2 |
Tatika-Medien ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang nochmals auf seine Pflicht zur Datensicherung gemäß Ziffer 13.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. |
2. Laufzeit und Kündigung |
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschloßen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschloßen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 60 Tagen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Tatika-Medien ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. |
3.1 |
Wenn und soweit ein vom Kunden in Anspruch genommener Support nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung von Tatika-Medien erforderlich ist, erbringt Tatika-Medien diese Leistung ohne zusätzliches Entgelt. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, Tatika-Medien den zusätzlichen Support durch die in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Stundensätze je angefangener 15 Minuten zu vergüten. |
3.2 |
Wird bei einem Virtual Server das im Tarif enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist Tatika-Medien berechtigt, den Kunden auf den Virtual Server-Tarif umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. Tatika-Medien wird dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet. |
4.1 |
Ein Server mit Administrations-Rechten (nur bei Root- und Windows-Servern) erfordert fundierte Vorkenntniße zur Administration von Serversystemen. Als Server-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet. Tatika-Medien hat keine reguläre Möglichkeit, den Inhalt des Servers zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Die Server-Angebote enthalten keine Sicherung durch externe Schutzsoftware. Tatika-Medien empfiehlt den Kunden dringend, daß der Kunde selbst zuverläßige Schutzsoftware (z.B. eine Firewall oder Virenschutzprogramme) installiert und ständig aktualisiert. Nicht oder nicht ausreichend gesicherte "offene" Server sind eine Einladung zur mißbräuchlichen Nutzung durch Hacker! Sollte Tatika-Medien feststellen, daß der Server im erheblichen Maße mißbräuchlich durch Dritte genutzt wird (z.B. im Zuge eines Hackerangriffes), ist Tatika-Medien berechtigt, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen. Tatika-Medien wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. |
4.2 |
Der Betrieb offener Mail-Relays oder ähnlichen Systemen, über die z.B. SPAM-Mails verbreitet werden können, berechtigt Tatika-Medien, den Server sofort vom Netz zu trennen. Der Kunde wird Tatika-Medien unverzüglich informieren, sobald er Anhaltspunkte dafür hat, daß Dritte unbefugt seinen Server nutzen. Im Übrigen verbleibt es bei der Regelung der Haftung gemäß Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
4.3 |
Es obliegt allein dem Kunden, die auf dem Server installierte Betriebs- und Anwendungßoftware zu aktualisieren. Der Kunde muß sich daher selbstständig über die Verfügbarkeit von Updates und neuen Versionen informieren und entsprechende Aktualisierungen ebenso selbständig sowie auf eigene Kosten und Gefahr durchführen. |
4.4 |
Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt weder anzubieten noch zu verbreiten. Das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es untersagt entsprechende Links, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen, zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen behält sich Tatika-Medien das Recht vor, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen. |
4.5 |
Der Kunde ist verpflichtet, seine Programme so zu konfigurieren, daß sie bei einem Neustart der Hardware oder des Betriebßystems automatisch neu gestartet werden. |
1. Gegenstand des Vertrages |
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zu den Streaming- und Streamserver-Paketen von Tatika-Medien die nachfolgenden Bedingungen. |
Dem Kunden ist bekannt, daß der Betrieb des Streamserver nur zu den beschrieben Zwecken erfolgen darf. Das Streamformat ist beschränkt auf MP3 (Mpeg Audio Layer III), MP3-Pro (Mpeg Audio Layer III Pro) und ACC. Falls im Tarif das NSV-Format vereinbart wurde, dann auch dieses. Ein anderes Streaming-Format bedarf ausdrücklich der vorherigen Absprache mit Tatika-Medien sowie deßen Zustimmung. Eine Kostenpflichtige Freigabe durch Tatika-Medien bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Streamserver Pakete sind auf eine, im jeweiligen Paket ausgewiesene, maximale kbps-Rate festgelegt. Diese dürfen nicht überschritten werden. |
1. Gegenstand des Vertrages |
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zu den On Demand-Paketen von Tatika-Medien die nachfolgenden Bedingungen. |
2.1 |
Tatika-Medien stellt dem Kunden eine Kommunikations-Infrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten zur Verfügung. Für die Verbindung zu dieser Kommunikationsinfrastruktur ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag. |
2.2 |
Soweit Tatika-Medien entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadens-Ersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. |
3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden |
3.1 |
Der Kunde ist verpflichtet, die Tatika-Medien Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet, |
|
a) |
Tatika-Medien innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren, |
|
b) |
in den Voraußetzungen der Tarifeinordnung zu unterrichten, |
|
c) |
die Zugriffsmöglichkeiten auf die Tatika-Medien Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlaßen, |
|
d) |
die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Netz erforderlich sein sollten; anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen, |
|
e) |
Tatika-Medien erkennbare Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen, |
|
f) |
nach Abgabe einer Störungsmeldung die Aufwendungen zu ersetzen, die Tatika-Medien durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstanden sind, wenn und soweit sich nach der Prüfung heraußtellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag, |
|
g) |
die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung, zuzüglich oder inklusive (je nach Vertragsart) der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu bezahlen, |
|
h) |
Tatika-Medien die entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandenen Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten. |
3.2 |
Verstößt der Kunde gegen die in 3.1.b und 3.1.c genannten Pflichten, ist Tatika-Medien sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von 3.1.h, nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. |
3.3 |
Der Kunde ist für sämtliche Inhalte seiner Internet-Angebote selbst verantwortlich. Tatika-Medien übernimmt keine Haftung für strafbare Inhalte, bzw. Strafbare Nutzung der Internet-Dienste. |
4.1 |
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Tatika-Medien Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Tatika-Medien gestattet. |
4.2 |
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. |
4.3 |
Der Kunde hat auch die Entgelte zu bezahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Tatika-Medien Dienste durch Dritte entstanden sind. |
Unverbindliche Übersetzung der LIZENZBESTIMMUNGEN FÜR KUNDEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON MICROSOFT SOFTWARE |
Dieses rechtliche Dokument betrifft Ihre Nutzung der Microsoft Software; dazu gehört die Ihnen von Tatika-Medien gelieferte und weiter unten aufgeführte Computersoftware, sowie eventuell zugehörige Medien, Druckstücke sowie "Online" bzw. elektronische Dokumentation, die im Folgenden jeweils einzeln oder auch gemeinsam "SOFTWAREPRODUKTE" genannt werden. Diese Softwareprodukte gehören nicht Tatika-Medien, deshalb unterliegt ihre Nutzung bestimmten Rechten und Einschränkungen, über die Tatika-Medien Sie hiermit informieren möchte. Ihr Recht zur Nutzung der SOFTWAREPRODUKTE hängt von einer Vereinbarung zwischen Ihnen und Tatika-Medien ab sowie von Ihrem Einvernehmen und Ihrer Zustimmung zu folgenden Bestimmungen und Bedingungen sowie deren Befolgung durch Sie. Tatika-Medien ist nicht befugt, hiervon abzuweichen bzw. sie zu ändern oder neu zu faßen. |
Unter "Client-Software" versteht man Software, die einem Gerät ermöglicht, die von der Server-Software angebotene Funktionalität und Dienstleistung zu nutzen oder darauf zuzugreifen. Unter "Gerät" versteht man zum Beispiel Computer, Workstation, Terminal, Handheld-PC, Pager, Telefon, PDA, "Smart-Phone" oder sonstige elektronische Geräte. Unter "Server-Software" versteht man Software, die Funktionalität oder Dienstleistungen auf einem Computer bereitstellt, der als Server dient. Unter "Redistribution-Software" versteht man die in Artikel 4 weiter unten beschriebene Software ("Nutzung von Redistribution-Software"). |
2. Eigentum an Softwareprodukten |
Die SOFTWAREPRODUKTE sind Tatika-Medien von einer Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation ("Microsoft") in Lizenz geliefert worden. Alle Eigentumsansprüche und die geistigen Eigentumsrechte an den SOFTWAREPRODUKTEN (und den darin enthaltenen einzelnen Teilen, wie zum Beispiel Bildern, Fotografien, Animationen, Videos, Audio, Musik, Text und "Applets", die in den SOFTWAREPRODUKTEN enthalten sind) gehören Microsoft oder ihren Lieferanten. Die SOFTWAREPRODUKTE sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge, sowie durch weitere Gesetze und Verträge über geistige Eigentumsrechte geschützt. Besitz, Zugang oder Nutzung der SOFTWAREPRODUKTE durch Sie bewirkt keinen Übergang von Rechtsansprüchen oder geistigen Eigentumsrechten an den SOFTWAREPRODUKTEN auf Sie. |
3. Benutzung der Client-Software |
Sie dürfen die von Tatika-Medien auf Ihren Geräten installierte Client-Software nur entsprechend den Ihnen von Tatika-Medien gelieferten Instruktionen und nur in Verbindung mit den jeweiligen Dienstleistungen benutzen. |
4. Nutzung von Redistribution-Software |
Im Zusammenhang mit den Ihnen von Tatika-Medien zur Verfügung gestellten Dienstleistungen haben Sie Zugang zu bestimmten "Muster," "Redistributable" bzw. Softwareentwicklung ("SDK") Softwarequellcodes und Werkzeugen (jeweils im Einzelnen und auch zusammen "Redistribution-Software" genannt). SIE DÜRFEN DIE REDISTRIBUTION-SOFTWARE WEDER NUTZEN, NOCH ÄNDERN, KOPIEREN ODER VERTREIBEN, SOLANGE SIE NICHT IHR AUSDRÜCKLICHES EINVERSTÄNDNIS ZU BESTIMMTEN ZUSATZBESTIMMUNGEN IN DEN FÜR Tatika-Medien GELTENDEN SERVICEPROVIDER-NUTZUNGSRECHTEN ("SPUR") GEGEBEN HABEN; DIESE BEDINGUNGEN MÜSSEN IHNEN VON Tatika-Medien ÜBERGEBEN WERDEN. Microsoft erlaubt Ihnen solange keine Nutzung von Redistribution-Software, bis Sie zu den von Tatika-Medien übergebenen Zusatzbestimmungen Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben und diese Bestimmungen voll und ganz einhalten. |
Sie dürfen keine Kopien der SOFTWAREPRODUKTE anfertigen; Sie dürfen allerdings (a) eine (1) Kopie der Client- Software auf Ihrem Gerät mit ausdrücklicher Genehmigung von Tatika-Medien anfertigen; (b) Sie dürfen nach Artikel 4 (Nutzung von Redistribution-Software) Kopien bestimmter Redistribution-Software anfertigen. Sie müßen sämtliche Client-Software bzw. Redistribution-Software nach Beendigung oder Stornierung Ihrer Vereinbarung mit Tatika-Medien nach entsprechender Aufforderung durch Tatika-Medien oder beim Übergang Ihres Gerätes auf eine andere Person oder Firma löschen oder vernichten; dies hat sofort bei dem zeitlich zuerst eintretenden der vorgenannten Fälle zu erfolgen. Sie dürfen keine Druckschriften kopieren, die den SOFTWAREPRODUKTEN beiliegen. |
6. Beschränkung hinsichtlich Umkehrtechnik, Entkompilierung und Zerlegung |
Sie dürfen bei den SOFTWAREPRODUKTEN keine Umkehrtechnik, Entkompilierung oder Zerlegung anwenden, ausgenommen nur insoweit, als das geltende Recht entgegen dieser Beschränkung eine solche Tätigkeit ausdrücklich erlaubt. |
Sie dürfen die SOFTWAREPRODUKTE Dritten weder vermieten, in Leasing überlaßen, ausleihen, verpfänden, direkt oder indirekt übertragen oder gar vertreiben; Sie dürfen auch Dritten keinen Zugang zu den SOFTWAREPRODUKTEN gewähren bzw. die Funktionalität der SOFTWAREPRODUKTE von ihnen nutzen laßen. |
Ungeachtet etwaiger sonstiger Rechtsansprüche kann Tatika-Medien ihre Nutzungsrechte an den SOFTWAREPRODUKTEN kündigen, wenn Sie diese Bestimmungen und Bedingungen nicht einhalten. Im Falle einer Kündigung oder Stornierung müßen Sie sofort die Nutzung und den Zugang zu den SOFTWAREPRODUKTE einstellen und sämtliche Kopien der SOFTWAREPRODUKTE und alle Teile davon vernichten. |
9. Keine Garantie, Haftung oder Rechtsbehelfe seitens Microsoft |
EVENTUELLE GARANTIEN, HAFTUNG FÜR SCHÄDEN UND RECHTSBEHELFE WERDEN AUSSCHLIESSLICH VON Tatika-Medien UND NICHT VON MICROSOFT ODER IHREN BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN ODER TOCHTERGESELLSCHAFTEN GEWÄHRT. |
Produktunterstützung für die SOFTWAREPRODUKTE erhalten Sie über Tatika-Medien und nicht von Microsoft, ihren Beteiligungs- oder Tochtergesellschaften. |
DIE SOFTWAREPRODUKTE KÖNNEN TECHNIK ENTHALTEN, DIE NICHT FEHLERTOLERANT IST UND NICHT ZUR BENUTZUNG IN UMGEBUNGEN ODER ANWENDUNGEN ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER KONZIPIERT WURDE, IN DENEN DAS VERSAGEN VON SOFTWAREPRODUKTEN ZUM TOD, ZU KÖRPERVERLETZUNGEN ODER SCHWEREN KÖRPERLICHEN SCHÄDEN ODER SCHÄDEN AN EIGENTUM ODER UMWELT FÜHREN KÖNNEN. |
Die SOFTWAREPRODUKTE sind im Sinne der amerikanischen Exportkontrollgesetze amerikanischen Ursprungs. Sie erklären sich als Benutzer damit einverstanden, alle geltenden internationalen und nationalen Gesetze zu befolgen, die für SOFTWAREPRODUKTE gelten, einschließlich der amerikanischen Exportkontrollvorschriften, sowie der von den Vereinigten Staaten und anderen Regierungen erlaßenen Beschränkungen bezüglich Endverwender, Endverwendung und Bestimmungsland. Weitere Informationen erhalten Sie Microsoft. |
Haftung bei Verstoß gegen diese Lizenzbestimmungen |
Über Ihre eventuelle Haftung gegenüber Tatika-Medien hinaus, erklären Sie hiermit Ihr Einverständnis, auch direkt Microsoft gegenüber für sämtliche Verstöße gegen diese Bestimmungen und Bedingungen rechtlich voll verantwortlich zu sein. |
Die SERVICEPROVIDER-NUTZUNGSRECHTE MICROSOFT SERVICES PROVIDER USE RIGHTS ("SPUR") können Sie bei Microsoft einsehen. |
Unverbindliche Übersetzung der EXHIBIT B: CUSTOMER LICENSE TERMS TERMS AND CONDITIONS REGARDING USE OF MICROSOFT SOFTWARE und der Windows Server 2003, Web Edition (PL) |
1. Nutzungsbedingungen für Kunden von Microsoft-Software |
Dieses Dokument bezieht sich auf Ihre Nutzung von Microsoft-Software, welche die weiter unten beschriebene, Ihnen von Tatika-Medien zur Verfügung gestellte Computersoftware umfaßt und dazugehörige Medien, Druckerzeugniße und Online- oder elektronische Dokumentation umfaßen kann (einzeln und gemeinsam "SOFTWAREPRODUKTE"). Tatika-Medien ist nicht Eigentümer der SOFTWAREPRODUKTE, und die Nutzung der SOFTWAREPRODUKTE unterliegt bestimmten Rechten und Beschränkungen, über die Tatika-Medien Sie zu unterrichten verpflichtet ist. Ihr Recht zur Nutzung der SOFTWAREPRODUKTE unterliegt Ihrer Vereinbarung mit Tatika-Medien sowie Ihrer Kenntnis der, Einhaltung der und Ihrem Einverständnis mit den nachstehenden Bedingungen und Bestimmungen, die Tatika-Medien nicht zu ändern oder zu ergänzen befugt ist. |
Der Begriff "Clientsoftware" bezeichnet Software, die einem Gerät ermöglicht, auf die von der Serversoftware bereitgestellten Dienste oder Funktionen zuzugreifen oder diese zu nutzen. Der Begriff "Gerät" bezeichnet jeweils einen Computer, eine Workstation, ein Terminal, einen Handheld-PC, einen Pager, ein Telefon, einen Personal Digital Aßistant, ein "Smart-Telefon" oder ein sonstiges elektronisches Gerät. Der Begriff "Serversoftware" bezeichnet Software, die auf einem als Server fungierenden Computer Dienste und Funktionen bereitstellt. Der Begriff "weitervertreibbare Software" bezeichnet die in § 4 ("Nutzung von weitervertreibbarer Software") beschriebene Software. |
3. Eigentumsrechte an den Softwareprodukten |
Tatika-Medien hat die SOFTWAREPRODUKTE von einem verbundenen Unternehmen der Microsoft Corporation ("Microsoft") lizenziert. Inhaber aller Eigentumsrechte und geistigen Schutzrechte auf die und an den SOFTWAREPRODUKTE(N) (und ihren Bestandteilen, einschließlich, jedoch nicht außchließlich, aller in die SOFTWAREPRODUKTE integrierten Bilder, Fotografien, Animationen, Videos, Audios, Musik, Text und "Applets") sind Microsoft oder seine Lieferanten. Die SOFTWAREPRODUKTE sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch sonstige Gesetze und Verträge zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Durch Ihren Besitz oder Ihre Nutzung der oder Ihren Zugriff auf die SOFTWAREPRODUKTE erlangen Sie keinerlei Eigentumsrechte an den SOFTWAREPRODUKTEN und keinerlei geistige Schutzrechte. |
4. Nutzung der Clientsoftware |
Sie dürfen die von Tatika-Medien auf Ihren Geräten installierte Clientsoftware nur gemäß den von Tatika-Medien erteilten Anweisungen und nur in Verbindung mit den von Tatika-Medien bereitgestellten Diensten nutzen. |
5. Nutzung von weitervertreibbarer Software |
Im Zusammenhang mit den von Tatika-Medien bereitgestellten Diensten haben Sie möglicherweise Zugriff auf bestimmte "Beispiel-", "weitervertreibbare" und/oder Softwareentwicklungs- ("SDK"-) Softwarecodes und -tools (einzeln und gemeinsam "weitervertreibbare Software"). SIE SIND NUR DANN BERECHTIGT, WEITERVERTREIBBARE SOFTWARE ZU NUTZEN, ZU ÄNDERN, ZU KOPIEREN UND/ODER ZU VERTREIBEN, WENN SIE AUSDRÜCKLICH BESTIMMTEN, IN DEN FÜR Tatika-Medien GELTENDEN SERVICE PROVIDER-NUTZUNGSRECHTEN ("SPUR") ENTHALTENEN ZUSATZBEDINGUNGEN ZUSTIMMEN UND DIESE EINHALTEN; DIESE BEDINGUNGEN SIND IHNEN VON Tatika-Medien ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. Microsoft gestattet Ihnen nur dann die Nutzung von weitervertreibbarer Software, wenn Sie diesen Zusatzbedingungen, die Ihnen von Tatika-Medien zur Verfügung gestellt wurden, ausdrücklich zustimmen und diese einhalten. |
Sie sind nicht berechtigt, Kopien der SOFTWAREPRODUKTE zu erstellen; dies gilt jedoch nur insoweit, als Sie (a) eine (1) von Tatika-Medien ausdrücklich genehmigte Kopie der Clientsoftware auf Ihrem Gerät erstellen dürfen und (b) gemäß § 4 ("Nutzung von weitervertreibbarer Software") Kopien bestimmter weitervertreibbarer Software erstellen dürfen. Bei Kündigung oder Aufhebung Ihrer Vereinbarung mit Tatika-Medien, auf Mitteilung von Tatika-Medien hin oder bei Übertragung Ihres Geräts an eine andere Person oder ein anderes Unternehmen (je nachdem, welches Ereignis als erstes eintritt) haben Sie alle diese Clientsoftware und/oder weitervertreibbare Software zu löschen oder zu vernichten. Sie sind nicht berechtigt, den SOFTWAREPRODUKTEN beiliegende Druckerzeugniße zu kopieren. |
7. Beschränkungen bezüglich Rückentwicklung (REVERSE ENGINEERING), Dekompilierung und Disaßemblierung. |
Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWAREPRODUKTE zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disaßemblieren, es sei denn, dieses ist nach anwendbarem Recht in Abweichung von dieser Beschränkung ausdrücklich zuläßig und dann auch nur in dem zuläßigen Maße. |
8. Außchluß der Vermietung |
Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWAREPRODUKTE an einen Dritten zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verpfänden oder direkt oder indirekt zu übertragen oder zu vertreiben, und Sie sind nicht berechtigt, einem Dritten den Zugriff auf die und oder die Nutzung der Funktionen der SOFTWAREPRODUKTE zu gestatten. |
Sollten Sie diese Bedingungen nicht einhalten, ist Tatika-Medien unbeschadet anderer Rechte berechtigt, Ihre Rechte zur Nutzung der SOFTWAREPRODUKTE zu kündigen. Im Falle der Kündigung oder Aufhebung ist von Ihnen die Nutzung der und/oder der Zugriff auf die SOFTWAREPRODUKTE einzustellen und sind von Ihnen alle Kopien der SOFTWAREPRODUKTE und aller ihrer Bestandteile zu vernichten. AUSSCHLUSS VON GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGEN ODER RECHTSMITTELN SEITENS MICROSOFT. ALLE ETWAIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN, SCHADENSHAFTUNGEN UND RECHTSMITTEL WERDEN ALLEIN VON Tatika-Medien, UND NICHT VON MICROSOFT ODER SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ÜBERNOMMEN. |
Jeder Produktsupport für die SOFTWAREPRODUKTE wird Ihnen von Tatika-Medien, und nicht von Microsoft oder seinen verbundenen Unternehmen erbracht. |
DIE SOFTWAREPRODUKTE KÖNNEN TECHNOLOGIE ENTHALTEN, DIE NICHT FEHLERTOLERANT IST UND DIE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG IN UMGEBUNGEN ODER ANWENDUNGEN ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER VORGESEHEN WURDE, IN DENEN DAS VERSAGEN DER SOFTWAREPRODUKTE ZU TODESFÄLLEN, PERSONENSCHÄDEN ODER SCHWEREN KÖRPERLICHEN SCHÄDEN, VERMÖGENSSCHÄDEN ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTE. |
Die SOFTWAREPRODUKTE sind US-amerikanischer Herkunft im Sinne der US-Exportkontrollgesetze. Sie verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden internationalen und nationalen Gesetze, die für die SOFTWAREPRODUKTE gelten, einschließlich der US-Exportkontrollbestimmungen sowie der von der US-Regierung und anderen Regierungen erlaßenen Endbenutzer-, Endnutzungs- und Bestimmungsbeschränkungen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Microsoft. |
13. Haftung wegen Verletzung dieser Bedingungen |
Zusätzlich zu einer etwaigen Haftung, die Ihnen Tatika-Medien gegenüber obliegt, erklären Sie sich damit einverstanden, daß Sie auch Microsoft gegenüber direkt für eine Verletzung dieser Bedingungen haften. |
14. Windows Server 2003, Web Edition (PL) (gilt nicht für evtl. frühere Versionen) |
Microsoft behält sich das Recht vor, die Ihnen über Internet zur Verfügung gestellten oder mittels eines Software-Produktes zugänglich gemachten Dienste einzustellen. |
15. Installation - Server Software |
Sie dürfen keine Einzelkomponenten der Server-Software zur Benutzung auf mehr als einem (1) Server separieren. Vorausgesetzt, Sie haben die entsprechende Anzahl PLs erhalten, dann dürfen Sie die Server-Software jederzeit mit bis zu zwei (2) Prozeßoren eines Servers gleichzeitig nutzen. |
Die Server-Software darf nur zum Einsatz bei Web-Sites, Hompages, Web-Anwendungen, Web Services und POP3 Mail Serving benutzt werden. Sie dürfen Web-Server-Software (z.B. Microsoft Internet Information Services), Software für nicht-unternehmensbezogene Datenbankmaschinen mit einer Lizenz für bis zu fünfundzwanzig (25) gleichzeitige Benutzer (z.B. Microsoft SQL Server Desktop Engine) oder Web Availability Management Software (z.B. Microsoft Application Center) installieren. Diese Anwendungen können auf Daten aus einer oder mehreren der folgenden Anwendungen zugreifen, die auf einem separaten Server laufen: (i) Datenbank-Software (wie z.B. Microsoft SQL Server) und (ii) Anwendungßoftware für Unternehmen (z.B. Unternehmens-E-Mail, Reßourcenplanung im Unternehmen und Kundenmanagement). Eine anderweitige Verwendung der Server-Software ist nicht gestattet. Die im Abschnitt "Sonstige Rechte und Einschränkungen beim Windows Server 2003, All Editions" der obigen "Zusätzlichen Bedingungen für Windows Server 2003, Enterprise Edition/Standard Edition" beschriebenen Rechte und Einschränkungen gelten auch für diese Server-Software (beachten Sie, daß diese Server-Software eine 32-Bit-Version ist), mit Ausnahme der Abschnitte (b) und (c)(iv). |
17. Sonstige Rechte und Einschränkungen beim Windows Server 2003, All Editions |
|
a) |
Obligate Aktivierung. Zur Vermeidung von Software-Piraterie sieht Microsoft vor, daß die 32-Bit-Version der Server-Software aktiviert werden muß. Microsoft wird ohne Ihre Zustimmung während des Aktivierungsvorgangs keine persönlichen, identifizierbaren Informationen von Ihrem Server abrufen. Die Aktivierung Ihrer Kopie der Server-Software ist in der im Setup-Prozeß beschriebenen Form erforderlich; sonst wären Ihre Rechte zur Benutzung der Server-Software nach dieser SPUR und der SPLA auf die ersten dreißig (30) Tage nach der ersten Installation auf dem Server beschränkt. Sie können die Server-Software über das Internet oder telefonisch aktivieren, das kann möglicherweise gebührenpflichtig sein. Sie müßen die Server-Software erneut aktivieren, wenn Sie Ihre Computer-Hardware oder die Software ändern. Wenn Sie sich für die Aktivierung über das Internet entscheiden, wird die Server-Software über das Internet mit den Microsoft-Computersystemen in Kontakt treten und einen Authentisierungsprozeß durchführen, um festzustellen, ob Sie eine lizensierte Kopie der Sortware besitzen. Sie erklären sich damit einverstanden, daß die Server-Software diesen Authentisierungsprozeß durchführt. Wenn Sie eine nicht-lizensierte Kopie der Server-Software besitzen, dürfen Sie die Server-Software oder zukünftige Updates der Server-Software nicht installieren. Auf der Microsoft Support Site können Sie zusätzliche Informationen über die Aktivierung erhalten. |
|
b) |
Datenspeicherung von Komponenten. Die 32-Bit-Version der Server-Software enthält Komponenten, die die MSDE-Technik zur Datenspeicherung benutzt. Alle Kopien und Instances von MSDE, die in den Server-Software-Komponenten enthalten sind oder durch die Server-Software-Komponenten installiert werden, dürfen nur von jenen Server-Software-Komponenten benutzt werden. Die in der Server-Software enthaltenen Kopien oder Instances von MSDE dürfen nicht für andere Zwecke benutzt werden bzw. es darf nicht für andere Zwecke darauf zugegriffen werden, d.h. die Server-Software Version von MSDE darf nicht zu Entwicklungszwecken benutzt werden. Zusätzlich dürfen MSDE Network Library Files, die zum Zeitpunkt der ersten Installation der Server-Software gesperrt waren, nicht wieder freigegeben werden. |
|
c) |
Automatische Internet-basierte Dienste. Die unten beschriebenen Features der Server-Software werden standardmäßig freigegeben, um über das Internet automatisch eine Verbindung zum Microsoft Computersystem herzustellen, ohne besondere Information an Sie. Sie erklären sich mit dem automatischen Ablauf dieser Features einverstanden, es sei denn Sie entscheiden sich dafür, sie auszuschalten oder nicht mehr zu benutzen. Microsoft erhält durch keines dieser Features irgendwelche persönlichen, identifizierbaren Daten. Nähere Angaben zu diesen Features erhalten Sie aus Ihrer Server-Software-Dokumentation oder über die Microsoft Online Support Site. (i) Windows Update Features. Wenn Sie unter der Standard-Konfiguration der Server-Software ein Gerät an Ihren Server anschließen und der richtige Gerätetreiber ist nicht auf Ihrem Server vorhanden, dann versucht das Windows Update Feature auf Ihrem Server (einschließlich des Device Manager und des Plug & Play CDM Module) über das Internet automatisch bei den Microsoft Computersystemen nach dem richtigen Gerätetreiber zu suchen. Wenn das automatisch geschieht, dann sind Plug-and-Play Installationen neuer Hardware für den Kunden viel angenehmer. Sie können die automatische Treibersuchfunktion bei Windows Update auch außchalten. (ii) Web Content Features. Wenn Sie unter der Standard-Konfiguration der Server-Software mit dem Internet verbunden sind, suchen mehrere Features der Server-Software automatisch Inhalte aus den Microsoft Computersystemen und zeigen Ihnen diese an. Wenn Sie solch ein Feature aktivieren, benutzt dieses Standard-Internetprotokolle, die den Typ des Betriebßystems, Browsers und den Sprachkode Ihres Servers an das Microsoft Computersystem überträgt, so daß der Inhalt von Ihrem Server aus korrekt angeschaut werden kann. Die Features funktionieren nur, wenn Sie diese aktiviert haben; Sie können sich auch dafür entscheiden, sie auszuschalten oder nicht mehr zu nutzen. Zu diesen Features gehören beispielsweise Windows Catalog, Search Aßistant und die Headlines und Search Features des Help and Support Centers. (iii) Digitale Zertifikate. Die Verwendung von Zertifikaten auf der Grundlage des X.509 Standards ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal der Server-Software. Bestimmte Funktionen der X.509 Implementation (zum Beispiel Überprüfung von Zertifikat-Widerrufen und Pfadaufbau für Zertifikate) verbinden über das Internet mit Computersystemen, die Microsoft und anderen digitalen Protokollstellen gehören, um die Gültigkeit digitaler Zertifikate zu überprüfen, die Sie von dritter Seite während bestimmter Internet-basierter Abläufe erhalten (zum Beispiel mit SSL oder IPsec gesicherte Kommunikation, mit S/MIME gesicherte Mail und Smartcard Authentifizierung). Entsprechend dem X.509 Standard ruft die Server-Software automatisch Benutzerzertifikate und Listen über widerrufene Zertifikate ab, wenn Sie versuchen, auf durch Zertifikate geschützte Inhalte zuzugreifen. Darüber hinaus wird das Feature Auto Root Update der Server-Software von Zeit zu Zeit die Liste der vertrauenswürdigen Protokollstellen updaten. Auto Root Update ist ein zusätzliches optionales Feature; Sie können es deinstallieren, wenn Sie nicht möchten, daß es läuft. Der Betrieb der übrigen Sicherheitsoperationen auf der Grundlage des X.509 Standards können abgeschaltet werden, indem der Internetzugang des Servers gesperrt wird. (iv) Windows Media Digital Rights Management. Die Content-Provider benutzen die Digital Rights Management Technik für Windows Media, die sich in dieser Server-Software ("WM-DRM") befindet, um die Integrität ihrer Inhalte zu schützen ("Secure Content") so daß ihre geistigen Eigentumsrechte, z.B. ihr Copyright, in solchen Contents nicht widerrechtlich verwendet werden. Einzelne Teile dieser Server-Software sowie Anwendungen Dritter wie z.B. Media Player benutzen WM-DRM, um Secure Content ("WM-DRM Software") abzuspielen. Wenn die Sicherheit der WM-DRM Software gefährdet wurde, können die Inhaber von Secure Content ("Secure Content Inhaber") verlangen, daß Microsoft das Recht der WM-DRM Software zum Kopieren, Anzeigen und Abspielen des Secure Content widerruft. Ein Widerruf ändert allerdings nichts an der Möglichkeit der WM-DRM Software, ungeschützte Inhalte abzuspielen. Eine Liste mit widerrufener WM-DRM Software wird immer dann auf Ihren Computer überspielt, wenn Sie eine Lizenz für Secure Content aus dem Internet herunterladen. Microsoft darf auch in Verbindung mit solchen Lizenzen namens der Secure Content Inhaber Widerrufslisten auf Ihren Computer herunterladen. Secure Content Inhaber können auch von Ihnen verlangen, daß Sie bestimmte WM-DMR Komponenten upgraden, bevor Sie auf Ihren Inhalt zugreifen. Wenn Sie versuchen, einen solchen Inhalt abzuspielen, wird die von Microsoft entwickelte WM-DRM Software Sie davon in Kenntnis setzen, daß ein WM-DRM Upgrade erforderlich ist und dann Ihre Zustimmung einholen, bevor das WM-DRM Upgrade heruntergeladen wird. Die von dritter Seite entwickelte WM-DRM Software kann in gleicher Weise verfahren. Wenn Sie das Upgrade ablehnen, erhalten Sie keinen Zugriff auf die Software, die dieses WM-DRM Upgrade verlangt; Sie werden allerdings weiterhin in der Lage sein, auf ungeschützte Inhalte zuzugreifen sowie auf Secure Content, welcher dieses Upgrade nicht voraußetzt. WM-DRM Features, die auf das Internet zugreifen, z.B. zum Erwerb neuer Lizenzen bzw. zur Durchführung eines geforderten WM-DRM Upgrade können abgeschaltet werden. Wenn diese Features abgeschaltet sind, werden Sie immer noch in der Lage sein, Secure Content abzuspielen, sofern Sie bereits eine gültige Lizenz für diese Inhalte auf Ihrem Computer gespeichert haben. (v) Windows Media Player. Bestimmte Features des Windows Media Player nehmen automatisch Kontakt mit den Microdoft Computersystemen auf, wenn Sie den Windows Media Player oder bestimmte Features davon benutzen: Features, die (A) nach neuen Codecs suchen, wenn Ihr Server für den Content, den Sie abzuspielen versuchen, nicht die richtigen besitzt (dieses Feature kann ausgeschaltet werden) und (B) nach neuen Versionen des Windows Media Player suchen (dieses Feature ist nur dann aktiv, wenn Sie den Windows Media Player benutzen). |
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d) |
Hinweis zum MPEG-4 Visual Decoder für Windows Media Player. DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS IN EINER ART UND WEISE, DIE DEM MPEG-4 VISUAL STANDARD ENTSPRICHT, IST VERBOTEN. DAVON AUSGENOMMEN IST EINE BENUTZUNG, DIE SICH UNMITTELBAR AUF (A) DATEN UND INFORMATIONEN BEZIEHT, DIE (i) VON EINER PERSON STAMMEN ODER VON IHR BEZOGEN WURDEN, WELCHE DAMIT KEINE GESCHÄFTLICHE TÄTIGKEIT AUSÜBT, UND (ii) DIE NUR DER PERSÖNLICHEN VERWENDUNG DIENEN; UND (B) SONSTIGE BENUTZUNG, DIE SPEZIFISCH UND IM EINZELFALL VON MPEG LA, L.L.C LIZENSIERT WURDE. MPEG LA, L.L.C. hat Microsoft vertraglich verpflichtet, diesen Hinweis aufzunehmen. |
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e) |
Links zu anderen Internet Sites. Sie und Ihre berechtigten Teilnehmer können durch den Einsatz diese Software-Produkts Links zu Internet Sites Dritter herstellen. Microsoft kontrolliert nicht die Seiten Dritter und Microsoft ist auch nicht für die Inhalte der Internetseiten Dritter oder die auf den Internetseiten Dritter enthaltenen Links verantwortlich sowie für Änderungen oder Updates auf den Internetseiten Dritter. Microsoft übernimmt keine Verantwortung für Web-Casting oder sonstige Formen der Übertragung, die von Internetseiten Dritter empfangen wurden. Microsoft stellt Ihnen und Ihren berechtigten Teilnehmern diese Links auf Internetseiten Dritter nur aus praktischen Gründen zur Verfügung; eine Einbeziehung eines Links bedeutet nicht, daß Microsoft die Internetseite Dritter in irgendeiner Weise empfiehlt. |
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f) |
Windows 2003 Standard Edition: Sie können bis zu 50 Benutzerkonten auf Ihrem Windows-Server einrichten. |
Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tatika-Medien. Im Falle widersprüchlicher Regelungen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tatika-Medien vor. Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Verträge zwischen Tatika-Medien und dem Kunden und regeln die von Tatika-Medien zu erbringenden Leistungsqualitäten (nachfolgend "Service Level"). Andere Verträge werden von diesen Regelungen nicht umfaßt. |
2. Garantie Service Level |
Tatika-Medien sichert dem Kunden die nachfolgenden Service Level zu. |
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a) |
Tatika-Medien betreibt einen hauseigenen Kundenserivce für Vertragsfragen, der rund um die Uhr erreichbar ist. |
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b) |
Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche kostenlosen Support per Telefon. |
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c) |
Vor Inbetriebnahme der dem Kunden zur Verfügung gestellten Hardware werden ausgiebige Qualitätstests durchgeführt. |
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d) |
Tatika-Medien gewährleistet eine hohe Datensicherheit durch RAID1 und RAID5-Systeme. |
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e) |
Die verbauten Festplatten werden laufend überwacht. Im Falle einer Störung wird der Kunde umgehend benachrichtigt. |
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f) |
Es wird eine externe Firewall mit IP-Filterung betrieben, die dem Rootserver des Kunden vorgeschaltet ist. Die Konfiguration der Firewall erfolgt durch den Kunden. Der Kunde ist sich darüber im klaren, daß eine Fehlkonfiguration der Firewall zu einer Nichterreichbarkeit des Rootservers führen kann. |
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g) |
Sämtliche Rootserver verfügen über eine zweistufige Resetmöglichkeit. Der Softwarereset ist jederzeit bei gegebener Erreichbarkeit des Rootservers möglich. Darüber hinaus hat der Kunde jederzeit " auch bei Nichterreichbarkeit des Rootservers " die Möglichkeit, diesen über das Konfigurationsmenü mittels "Sofort Reboot" neu zu starten. Der Neustart wird in diesem Fall sofort und ohne Wartezeiten durchgeführt. |
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h) |
Jeder Rootserver wird mit einem Recovery-System ausgestattet. Dies ermöglicht dem Kunden, auf dem Rootserver ein von der Installation auf dem Rootserver unabhängiges Notsystem zu starten und so Rettungsmaßnahmen auch bei nicht mehr startfähigem Rootserver durchzuführen. |
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i) |
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, eine Reinstallation des Gesamtsystems durchzuführen. Hierbei wird Tatika-Medien den Rootserver mit einer neuen Installation versehen laßen. Auf dem Rootserver vorhandene Daten werden hierbei entgültig gelöscht. |
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a) |
Tatika-Medien garantiert eine Verfügbarkeit des Netzwerks von durchschnittlich 99 % pro Jahr. |
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b) |
Tatika-Medien wird defekte Hardware innerhalb von maximal 4 Stunden austauschen laßen. |
2.3 |
Wartungsfenster: Für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes bzw. der Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig sind, ist ein Wartungsfenster vereinbart. Eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit durch solche Arbeiten sind nicht als Ausfallzeiten zu werten und gelten als erbrachte Servicezeit. In der Regel wird eine Systemwartung an Wochenende zwischen Samstag 12:00 Uhr und Sonntags 12:00 Uhr oder nachts an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr am nächsten Morgen durchgeführt. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung unter Berücksichtigung der geringstmöglichen Beeinträchtigung des laufenden Betriebs auch in allen übrigen Zeiten duchgeführt werden. Der Provider informiert den Kunden über geplante Systemwartungen so früh wie möglich. Die Zulieferer des Providers verfügen teilweise über abweichende Wartungsfenster. Die jeweiligen Regelungen des gewählten Zulieferers können dem Kunden auf Anfrage gesondert mitgeteilt werden. |
3.1 |
Sollte Tatika-Medien die Verfügbarkeit des Netzwerkes gem. 2.3. a oder der Hardware gem. 2.3. b dieser Vereinbarung nicht einhalten, so erhält der Kunde für jede angefangene Stunde, die über die erlaubte Ausfallzeit hinausgeht, eine Gutschrift in Höhe von 1/50 der Monatsmiete. Der Anspruch des Kunden ist in der Höhe auf eine Monatsmiete pro Monat begrenzt. |
3.2 |
Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt außchließlich auf Antrag des Kunden. Der Antrag muß spätestens bis drei Kalendertage gerechnet ab Ende des Monats, für den der Kunde die Gutschrift einfordert, schriftlich bei Tatika-Medien eingehen. |
4.1 |
Soweit die weitere Haftung von Tatika-Medien nach Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tatika-Medien ausgeschloßen ist, sind mit der Zahlung nach 3.2. sämtliche Ansprüche des Kunden abgegolten. |
4.2 |
Die Haftung von Tatika-Medien ist über die Regelung nach Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tatika darüber hinaus in den folgenden Fällen ausgeschloßen: |
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a) |
Bei Ausfällen, die nicht im Einflußbereich von Tatika-Medien liegen, insbesondere DNS-Routingprobleme, soweit diese nicht in den von Tatika-Medien betriebenen Nameservern begründet sind, Netzausfälle, soweit diese nicht von Tatika-Medien oder eines Erfüllungsgehilfen von Tatika-Medien betrieben werden, |
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b) |
Bei Ausfällen, die vom Kunden zu vertreten sind. Darunter fallen auch Ausfälle, die durch Dritte verursacht wurden, soweit diese auf fehlerhafter oder unzureichender Wartung durch den Kunden beruhen, |
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c) |
Bei Ausfällen, die durch Wartungsfenster von Tatika-Medien oder deßen Zulieferer verursacht wurden. |
5.1 |
Dieser Vereinbarung richtet sich in ihrer Laufzeit nach dem zwischen Tatika-Medien und dem Kunden geschloßenen Vertrag. |
5.2 |
Tatika-Medien ist berechtigt, den Inhalt dieser Vereinbarung mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Intereßen von Tatika-Medien für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Tatika-Medien verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlaßenen Widerspruchs hinzuweisen. |
1.1 |
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Dienstleistungen von Servicerufnummer 0180, 0700, 0800 und 0900. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (im folgenden Kunde genannt) erkennt Tatika-Medien nicht an. Etwas anderes gilt nur, wenn dies von Tatika-Medien ausdrücklich schriftlich akzeptiert worden ist. |
1.2 |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. |
1.3 |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Verhaltenskodex des FST e.V. (die Auflagen und Bedingungen zum Telefonmehrwertdienst) werden zusammen mit Zuteilungsregeln der RegTP für einzelne Service-Rufnummern, welche unter www.regtp.de abgerufen werden können, Vertragsbestandteil. Ergänzt werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch durch ihnen vorgehende Einzelverträge, sowie Leistungsbeschreibungen und Konditionsmodelle/Preislisten für die einzelnen Produkte und Leistungen von Tatika-Medien. |
2.1 |
Tatika-Medien ist berechtigt, Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihrer Preisliste und Leistungsbeschreibungen vorzunehmen. Tatika-Medien ist ferner berechtigt die Leistung einzustellen, wenn regulatorische Rahmenbedingungen dies erforderlich machen. |
2.2 |
Soweit Tatika-Medien Änderungen vornimmt, werden diese dem Kunden entsprechend per eMail zugesandt. |
2.3 |
Die jeweilige Änderung tritt einen Monat nach Veröffentlichung bzw. Bekanntgabe der Änderung gegenüber dem Kunden in Kraft. Im Falle von Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang des Hinweises auf sein Kündigungsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung nach Ablauf einer Frist von einem Monat wirksam, sofern Tatika-Medien den Kunden in der Änderungsmitteilung auf dieses Kündigungsrecht hingewiesen hatte. Das Kündigungsrecht besteht nicht, soweit Tatika-Medien die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes anpaßt. |
3. Vertragsgegenstand und Vertragßchluß |
3.1 |
Vertragsgegenstand ist die Einrichtung einer Servicerufnummer im Telekommunikationsnetz und/oder anderer Dienstleistungen bei Tatika-Medien nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Nutzung zur Verfügung stellt. |
3.2 |
Der Kunde ist berechtigt, sofern eine entsprechende Vereinbarung besteht, auch die Technologieplattform von Tatika-Medien zu benutzen. |
3.3 |
Eine Portierung zu anderen Netzbetreibern ist nur mit Zustimmung von Tatika-Medien möglich (ausgenommen kundeneigene Service-Rufnummern durch Zuteilungsbescheid der RegTP - www.regtp.de). Tatika-Medien kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grunde verweigern. |
3.4 |
Alle Angebote von Tatika-Medien sowie die hierzu gehörenden Unterlagen und Preismodelle sind unverbindlich und freibleibend. |
3.5 |
Der Vertrag kommt mit dem Eingang des vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Bestellformulars bei Tatika-Medien sowie deren Annahme durch Tatika-Medien zustande. Die Annahme des vom Kunden übersandten oder online ausgefüllten Antrags erfolgt durch die Übersendung der Tatika-Medien per Post oder per E-Mail, spätestens jedoch durch die Freischaltung der beantragten Leistung oder durch die Freischaltung des Online-Zugangs. |
3.6 |
Sofern der Antrag des Kunden online vorgenommen wird, wird Tatika-Medien den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. |
3.7 |
Sofern der Kunde die Bestellung auf elektronischem Weg vornimmt, wird der Vertragstext von Tatika-Medien gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den anderen wesentlichen Vertragsbestandteilen wie den vorliegenden AGBs per E-Mail zugesandt. |
3.8 |
Tatika-Medien ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang bei Tatika-Medien anzunehmen. |
3.9 |
Tatika-Medien behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, sollte die nach Ziffer 16 erfolgte Bonitätsprüfung Veranlaßung zur Sorge geben, daß der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen kann. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eingeholte Auskünfte ergeben, daß bereits in der Vergangenheit Verträge des Kunden mit Tatika-Medien oder anderen Vertragspartnern von Tatika-Medien nicht ordnungsgemäß beendet worden sind, insbesondere dann, wenn der Vertrag mit dem Kunden von Seiten Tatika-Medien oder anderen Vertragspartnern von Tatika-Medien aus wichtigem Grund gekündigt wurde. |
3.10 |
Tatika-Medien ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine für die Vertragßchließung von Tatika-Medien angefragten Daten nicht ordnungsgemäß angegeben hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde die Kopie seiner Gewerbeanmeldung oder die Kopie seines Handelsregisterauszugs nicht fristgerecht an Tatika-Medien zugestellt hat oder die angeforderte Kopie des Personalausweises nicht fristgerecht eingeht. Sofern der Kunde nachweislich unwahre Angaben macht, wird Tatika-Medien dies unter strafrechtlichen Gesichtspunkten prüfen laßen. Auch ist der Kunde für alle im Zusammenhang mit der Falschangabe eintretenden Konsequenzen selbst verantwortlich. So führt auch ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angaben zu einer Sperrung des Kunden. |
3.11 |
Die konkrete Beauftragung der von Tatika-Medien angebotenen Einzelleistungen, insbesondere zur Einrichtung und Bereitstellung von Service-Nummern oder der Portierung von solchen, der Einrichtung eines Routings oder von Routingänderungen, von Aktivierungen oder Änderungen kundenspezifischer Ansagen etc. erfolgt durch ein vom Kunden ausgefülltes Onlineformular, welches Kundencenter dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Um diese Einzelleistungen abrufen zu können, benötigt der Kunde, die von Tatika-Medien dem Kunden per E-Mail zur Verfügung gestellten Zugangsdaten. Tatika-Medien bestätigt dem Kunden die erfolgreiche Eingabe seiner gewünschten Änderungen mittels einer per E-Mail übermittelten Auftragsbestätigung oder durch die Leistungserbringung (innerhalb 24 Stunden). |
3.12 |
Beantragt der Kunde online die Nutzung einer oder mehrerer Servicerufnummern, so kommt durch die Annahme durch Tatika-Medien über jede Service-Rufnummer ein gesonderter Vertrag zustande, auch wenn der Kunde mehrere Service-Rufnummern beantragt. Für jeden gesonderten Vertrag gelten jeweils die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tatika-Medien. |
3.13 |
Die Aktivierung weiterer Service-Nummern und die Änderung von Zielen für Mehrwertdienste erfolgen nach den Wünschen des Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Tatika-Medien und den von Ihm beauftragten Dritten. |
3.14 |
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß im Falle einer Löschung seiner ihm zunächst zugeteilten Service-Rufnummer durch den Kunden selbst keine Möglichkeit mehr existiert, diese Service-Rufnummer ihm wieder zuzuteilen. Sollte der Kunde daher die Service-Rufnummer in seinem Kundencenter löschen, steht diese ihm auch noch während seines Vertrags nicht mehr zur Verfügung. |
3.15 |
Tatika-Medien ist berechtigt, die Annahme der Bestellung des Kunden abzulehnen oder von einem angenommenen Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mit den Zahlungsverpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnißen mit Tatika-Medien oder einem mit Tatika-Medien verbundenen Unternehmen im Rückstand ist oder unrichtige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden von Bedeutung sind. |
3.16 |
Sofern Vertragsgegenstand die Einrichtung einer Service-Rufnummer im Telekommunikationsnetz ist, steht dieser unter der aufschiebenden Bedingung, daß für den Kunden die Zuteilung und Freischaltung der beantragten Service-Rufnummern durch die RegTP oder einem zwischengeschalteten Carrier erfolgt. Erst ab den vorgenannten Zeitpunkten besteht eine vertragliche Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Tatika-Medien. Tatika-Medien wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der gewünschten Rufnummer unverzüglich informieren. Bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet. |
3.17 |
Die Zuteilung der Service-Rufnummern durch die RegTP oder einem Carrier ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Soweit Tatika-Medien dies dennoch vornimmt, erfolgt dies stets im Namen und im Auftrag des Kunden und nur aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnis. Voraußetzung für die Leistungserbringung von Tatika-Medien ist jedoch, daß dem Kunden eine entsprechende Service-Rufnummer unmittelbar von der RegTP oder einem Carrier zugewiesen wird. |
3.18 |
Werden Service-Rufnummern vor Vertragßchluß bereits über einen anderen Anbieter genutzt, so können diese von dem abgebenden Netzbetreiber zum Partner von Tatika-Medien portiert und freigeschaltet werden. Der Kunde beauftragt hierfür Tatika-Medien mit der Portierung der betreffenden Service-Rufnummer. Eine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Tatika-Medien beginnt erst mit Freischaltung der portierten Service-Rufnummer. Vom Kunden genutzte durchwahlfähige bzw. durchwahlfähig gemachte Service-Nummern, deren Stammnummern sich dieser mit anderen Kunden teilt, um diese kostenlos zu erhalten, können nicht von Tatika-Medien zu Dritten portiert werden, da die Stammnummern im Besitz von Tatika-Medien und/oder seinen Vertragspartnern sind/bleiben, es sei denn, daß alle aus der Stammnummer generierten durchwahlfähigen Service-Nummern nur diesem einzelnen Kunden zur Nutzung überlaßen wurden. |
3.19 |
Der jeweilige Einzelvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, daß die Zuteilung der vertragsgegenständlichen Service-Rufnummer von der RegTP widerrufen wird oder eine Einziehung der Rufnummer erfolgt, sofern der Widerruf oder die Einziehung nicht aus Gründen erfolgt, die Tatika-Medien zu vertreten hat. |
3.20 |
Sofern der Vertrag gemäß dieser Ziffer 3.18 aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, aufgelöst wird, hat der Kunde Tatika-Medien als Vertragßtrafe eine Entschädigung in Höhe von 50.000,00 EUR zu zahlen. |
4.1 |
Der Umfang der Leistungen sowie deren technischen Spezifikationen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen von Tatika-Medien sowie aus dem Auftrag und der Auftragsbestätigung durch Tatika-Medien. Die Leistungsbeschreibung ist wesentlicher Bestandteil des Vertrags. |
4.2 |
Tatika-Medien erbringt seine Leistung auf der Grundlage des zum Zeitpunkt des Vertragßchlußes gültigen technischen Standards, welcher sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt. Tatika-Medien ist daher nicht zur Anpaßung seines Leistungsumfangs an technischen Neuerungen verpflichtet, es sei denn der Kunde wünscht dies und Tatika-Medien nimmt seinen entsprechenden Antrag an. |
4.3 |
Insbesondere ist Tatika-Medien jedoch nur verpflichtet, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten: |
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a) |
die dem Kunden zugeteilte Service-Rufnummer in seinem Telekommunikationsnetz einzurichten, |
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b) |
die Verbindung des Anrufers mit der Service-Rufnummer herstellen, |
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c) |
die für die Service-Rufnummer ankommenden Anrufe zu dem von dem Kunden im Kundencenter bestimmten Ziel (Zielen) weiterleiten. |
4.4 |
Tatika-Medien ist auch nur berechtigt und verpflichtet, den Verkehrsführungsplan so zu erstellen, wie er vom Kunden gewünscht wurde. Der Kunde hat hierzu die gewünschten Einstellungen in seinem Kundencetner vorzunehmen. |
4.5 |
Sonstige Einzelheiten zur Leistungserbringung durch Tatika-Medien ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Produkte auf www.tatika.de. |
4.6 |
Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß die Vermittlungsleistung bei 0900 Service-Rufnummern automatisch nach 60 Minuten beendet wird. |
4.7 |
Tatika-Medien behält sich die kostenfreie Portierung beauftragter Service-Rufnummern zu anderen Carriern vor. Der Kunde erhält zwei Wochen vor einer beabsichtigten Portierung durch elektronische Mitteilung (E-Mail) eine Nachricht von Tatika-Medien. |
4.8 |
Tatika-Medien darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von Tatika-Medien bleiben hiervon unberührt. |
4.9 |
Die Inhalte, zu denen Tatika-Medien den Zugang vermittelt oder auf andere Weise herstellt, sind für Tatika-Medien fremde Inhalte. Sie stellen daher auch nicht die Meinung von Tatika-Medien dar. |
4.10 |
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen darf Tatika-Medien Dritten die Kundendaten übermitteln. Insbesondere darf Tatika-Medien die Kundendaten zur Geltendmachung von offenen Forderungen an Inkaßounternehmen und/oder Rechtsanwälte übermitteln. |
4.11 |
Zeitweilige Störungen der Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen sowie technischen Änderungen an den Anlagen der von Tatika-Medien beauftragten Netzbetreiber (z.B. Verbeßerungen des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das Leitungsnetz, etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen oder verbeßerten Betrieb der von Tatika-Medien beauftragten Telekommunikationsunternehmen erforderlich sind. Dem Kunden ist auch bekannt, daß derzeit im Rahmen von Telekommunikationsleistungen keine hundertprozentige Verfügbarkeit möglich ist. Dementsprechend wird von Tatika-Medien lediglich eine mittlere Verfügbarkeit über 365 Tage von 97,5% geschuldet. Die Verfügbarkeit ist als Mittelwert aller den Kunden überlaßenen Telekommunikationsdienstleistungen zu bilden. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten bleiben hierbei außer Betracht. |
4.12 |
Tatika-Medien ermöglicht dem Kunden das Angebot von entgeltpflichtigen Informationen, Unterhaltung oder anderen Inhalten (Mehrwertdiensten), welches Anrufer (Nutzer) über ihren Teilnehmernetzanschluß im Netz ihres Teilnehmernetzbetreibers aufgrund der Vermittlungsleistung von Tatika-Medien in Anspruch nehmen können. Die Leistung von Tatika-Medien beschränkt sich jedoch außchließlich auf die Vermittlung und den Transport sowie die Abrechnung der eingehenden Anrufe für die jeweilige Service-Rufnummer. |
4.13 |
Dem Kunden ist bekannt, daß sich Tatika-Medien im Rahmen ihrer Leistungserbringung sog. Rufnummernnetzbetreiber (Carrier) bedient. |
4.14 |
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden Mehrwertdiensterufnummern, sofern die Verbindung zu einem Anrufer des vom Kunden oder seiner Endkunden angebotenen Mehrwertdienstes auf Basis einer 0900er Service-Rufnummern erfolgt, nach einer Gesprächsdauer von 60 Minuten automatisch getrennt. |
4.15 |
Die Zuteilung der Service-Rufnummern durch die RegTP ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Voraußetzung für die Leistungserbringung von Tatika-Medien ist jedoch, daß dem Kunden eine entsprechende Service-Rufnummer unmittelbar von der RegTP oder von Tatika-Medien im Wege einer zuläßigen abgeleiteten Zuteilung zugewiesen wird. |
4.16 |
Eine Portierung von Service-Rufnummern, die Tatika-Medien von der RegTP zugeteilt worden sind, und die von Tatika-Medien als durchwahlfähig eingerichtet worden sind, ist aus technischen Gründen nicht möglich. |
4.17 |
Gewünschte Änderungen des Kunden im Anrufmanagement erfolgen nach Eingang des Änderungswunsches in der Zeit der Servicebereitschaft inklusive innerhalb von zwei Arbeitstagen. |
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden |
5.1 |
Der Kunde darf im Rahmen dieses Vertrags keine Endeinrichtung verwenden, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland unzuläßig ist. Verstößt der Kunde hiergegen, ist der Kunde Tatika-Medien gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. |
5.2 |
Jede Änderung der Firma, des Firmensitzes oder der Rechnungsanschrift ist Tatika-Medien vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, eine ladungsfähige Adreße und eine Rufnummer für Rückfragen des Anrufers im Rahmen seiner Leistungserbringung dem Anrufer gegenüber mitzuteilen. |
5.3 |
Der Kunde ist verpflichtet, alle Kenn- und/oder Paßwörter sowie Zugangsdaten, die er von Tatika-Medien erhält, geheimzuhalten und unverzüglich zu ändern und/oder ändern zu laßen, falls die Vermutung besteht, daß nicht berechtigte Dritte von den Paßwörtern Kenntnis erlangt haben (oder erlangt haben könnten). |
5.4 |
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der von Tatika-Medien erbrachten Telekommunikationsleistungen alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen von Tatika-Medien zu beachten. |
5.5 |
Auch verpflichtet sich der Kunde, den jeweils gültigen Verhaltenskodex der FST e. V. im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen aufgrund dieses Vertrags zu beachten und einzuhalten und im Rahmen der vertraglichen Überlaßung von vertragsgegenständlichen Dienstleistungen an Dritte die Einhaltung dieser Regelungen zum Vertragsinhalt aufzunehmen. Der Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste des FST e.V. |
5.6 |
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Service-Rufnummern vor Gesprächsbeginn dem Anrufer kostenlos den Tarif anzusagen, den der Anrufer pro Minute oder für die Leistungserbringung durch den Kunden zu zahlen hat. Bei Datendiensten muß der jeweilige Tarif und die Größe der Dateien in der Meldezeile übertragen werden und vom Anrufer vor Abruf des Mehrwertdienstes ausdrücklich bestätigt werden. Demnach ist der Kunde zur grundsätzlichen Nennung der Pflichtangaben in den Werbeschaltungen, als auch zu Beginn eines Gesprächs verpflichtet. Diese beinhalten: Die Nennung des Preises für den Anruf in den Werbeanzeigen in Form des Betrags und Zeiteinheit, also z.B. "1,86 EUR/Min." in der Größe von mindestens 7-Punkt. Die Nennung anderer Tarifangaben, wie z.B. "0,06 EUR/2 Sekunden ist unzuläßig. Zu Beginn eines Gesprächs die Nennung des Preises für den Anruf (z. B. bei Tarif T4 "1,86 EUR für eine Minute"), bei Faxabruf als sichtbare Zeile zzgl. der Angabe einer technischen Hotline im ersten Drittel, welche der Anrufer bei technischen Problemen wählen kann. |
5.7 |
Der Kunde ist verpflichtet, Tatika-Medien unverzüglich über den Widerruf der von der RegTP zugeteilten Nummer oder über eine an die RegTP zurückgegebene Rufnummer zu unterrichten. |
5.8 |
Der Kunde stellt unverzüglich nach Zuteilung einer Rufnummer durch die RegTP Tatika-Medien eine Kopie des Zuteilungsbescheids zur Verfügung. |
5.9 |
Der Kunde wird Tatika-Medien unverzüglich über Funktionßtörung unterrichten und Tatika-Medien bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung im zumutbaren Umfang unterstützen. Stellt sich dabei heraus, daß die Funktionßtörung nicht auf einen Fehler, der von Tatika-Medien erbrachten Leistungen beruht, ist Tatika-Medien berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. |
5.10 |
Der Kunde verpflichtet sich, nur qualifiziertes Personal für die vom Kunden selbst durchzuführenden Maßnahmen einzusetzen, welche aufgrund Leistungsbeschreibung für die Leistungserfüllung durch Tatika-Medien notwendig sind. |
5.11 |
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, daß während einer Anwendung mindestens 75% der generierten Anrufe an den Zielanschlüßen abgefragt werden. Wird diese Grenze unterschritten, ist Tatika-Medien berechtigt, die Zahl der gleichzeitig möglichen Anrufversuche zu begrenzen bzw. die Anrufe auf eine Hinweisansage oder Zielansage zu schalten. Dienste wie Televoting, Gewinnhotlines oder artverwandte Anwendungen sind nicht Bestandteil dieser Leistung. |
5.12 |
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, daß die Inhaber der Anschlüße, zu denen die Anrufe weitergeleitet werden sollen, mit der Weiterleitung auf ihren Anschluß einverstanden sind. |
5.13 |
Der Kunde verpflichtet sich, keine Dienste anzubieten bzw. seine Kunden anzuweisen solche Dienste nicht anzubieten, die auf eine Lebens- oder Schuldnerberatung abzielen oder eine Kredit- oder Arbeitsvermittlung im Sinne der Gesetze darstellen. |
5.14 |
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugeteilten Service-Rufnummer nicht mißbräuchlich zu verwenden, indem er z.B. durch das nicht notwendige Verwenden von Warteschleifen den vom Anrufer angewählten Dienst ohne Not verlängert. Der Kunde verpflichtet sich auch hierauf bei seinen Kunden zu achten, soweit diese in zuläßigerweise die Service-Rufnummern überhaupt benutzen. |
5.15 |
Es ist jedoch dem Kunden untersagt, die vertragsgegenständlichen Service-Rufnummern sowie die Dienstleistungen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tatika-Medien zur weiteren Nutzung zu überlaßen. |
5.16 |
Der Kunde erklärt verbindlich und unwiderruflich, daß er weder mittelbar noch unmittelbar, persönlich oder durch direkte oder indirekte Mitarbeiter seiner Unternehmung eigene oder fremde Rufnummern auf Audiotextsystemen (Lines mit 0800er-Zugang anderer Chat-Anbieter) kontaktieren wird, um dort Service-Rufnummern zu kommunizieren, die unmittelbar oder mittelbar geschäftlichen Zwecken dient/dienen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hiergegen, verpflichtet sich der Kunde, Tatika-Medien einen Betrag in Höhe von 50.000,00 EUR zu zahlen. Auch ist der Kunde darüber hinaus informiert, daß dieses Verhalten umgehend zur Anzeige gegenüber den Zuständigen Strafverfolgungsbehörden gebracht wird. |
5.17 |
Der Kunde haftet für jeglichen insoweit auftretenden Mißbrauch, der von ihm oder seinen Kunden zu vertreten ist. |
5.18 |
Der Kunde verpflichtet sich, über die an ihn von Tatika-Medien überlaßene Service-Rufnummer und/oder andere Dienste keine SPAM-Faxe oder SPAM-Mails zu versenden. Soweit von Endkunden des Kunden dies vorgenommen hat, hat der Kunde dies zu verantworten. |
5.19 |
Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationen anzubieten, die zum Raßenhaß i.S.d. § 130 StGB anstacheln, Gewalt verherrlichen, i.S.d. § 184 StGB pornographisch sind, die Kinder und/oder Jugendliche sittlich schwer beeinträchtigen oder ihr Wohl gefährden sowie das Ansehen von Tatika-Medien beschädigen. |
5.20 |
Der Kunde verpflichtet sich, Tatika-Medien von Ansprüchen Dritter freizustellen, die dadurch entstanden sind, daß der Kunde oder Endkunden des Kunden sich wettbewerbswidrig oder gesetzeswidrig verhalten und Tatika-Medien dadurch als Mitverantwortlicher aufgrund der zu Verfügung gestellten Dienste in Anspruch genommen wird. Auch ist der Kunde für diesen Fall verpflichtet, die Rechtsverteidigungskosten von Tatika-Medien zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde oder seine Endkunden gegen den freiwilligen Verhaltenskodex der FST e.V. verstoßen und Tatika-Medien hieraus ein Schaden entsteht. Ferner ist Tatika-Medien in diesen Fällen berechtigt, nach eigener Wahl entweder die weitere Erbringung der Dienstleistung ganz oder teilweise mit sofortiger Weise einzustellen oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. |
5.21 |
Der Kunde sichert zu, die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte anderer Anbieter (Unteranbieter) auf seiner Diensteplattform im Sinne der §§ 9, 10 und 11 TDG anbietet oder diese seine Inhalte in Anspruch nehmen. |
5.22 |
Für die Fälle, in denen der Kunde oder Endkunden des Kunden gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstoßen und gegen Tatika-Medien entsprechende Ansprüche geltend machen werden, verpflichtet sich der Kunde, Tatika-Medien im Innenverhältnis von diesen Ansprüchen frei zu stellen. |
5.23 |
Die inhaltliche Erbringung des Mehrwertdienstes (Content) obliegt dem Kunden in eigener Verantwortung, auch dann, wenn dieser weitere Personen (Endkunden) einschaltet, die dann den Mehrwertdienst tatsächlich erbringen. Der Content stellt daher für Tatika-Medien fremden Inhalt i.S.d. §§ 9 ff TDG dar. |
5.24 |
Der Kunde wird daher im Rahmen der Nutzung der Service-Rufnummer alles unternehmen, damit nicht bei Nutzern der Eindruck entsteht, daß Tatika-Medien die Mehrwertdienste anbietet. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, erforderliche Angaben gemäß § 6 TDG vorzunehmen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung nicht nach, ist Tatika-Medien berechtigt die entsprechenden Kundendaten an Dritte weiterzugeben, sofern der Dritte ein berechtigtes Intereße an der Weitergabe glaubhaft macht. |
5.25 |
Der Kunde verpflichtet sich, keine sittenwidrigen, strafbaren oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte anzubieten oder durch seine Kunden anbieten zu laßen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, das Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs von 0900er-Mehrwertdienstrufnummern vom 15.08.2003 in der jeweils gültigen Faßung einzuhalten. Dieses Gesetz ist dem Kunden bekannt und wird auf Wunsch des Kunden von Tatika-Medien zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, Dialer-Anwendungen außchließlich in der dafür vorgesehenen Rufnummerngaße 0900-9 zu betreiben. Tatika-Medien über die Tarifierung und die Ansage zu unterrichten und diese in Absprache mit Tatika-Medien einzurichten. |
5.26 |
Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, daß auch die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tatika-Medien erwähnten Verpflichtungen vom Kunden bzw. seiner Endkunden eingehalten werden. |
5.27 |
Bei frei tarifierbaren Diensten in den Rufnummergaßen 0900 richtet sich das vom Nutzer zu zahlende Entgelt, zu dem die Anrufer die Service-Rufnummer aus nationalen öffentlichen Festnetzen erreichen können, nach dem vom Kunden festgelegten frei bestimmbaren Tarif. Er verpflichtet sich daher, dafür Sorge zu tragen, daß dem Nutzer zu Beginn der Verbindung kostenfrei der Tarif mitgeteilt wird, den der Nutzer bei Anrufen aus den öffentlichen Festnetzen zu zahlen hat. Bei Datendiensten muß der Tarif und die Größe der Dateien in der Meldezeile übertragen werden und vom Anrufer vor Abruf des Mehrwertdienstes bestätigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Tatika-Medien über den vom Kunden festgelegten Tarif vorab schriftlich Mitteilung zu machen. Ohne diese Mitteilung ist die Leistungserbringung durch Tatika-Medien nicht möglich. |
6. Nutzung der Leistung und Verantwortung für Inhalte |
6.1 |
Soweit Tatika-Medien im Rahmen der vertraglichen Erbringung seine Dienstleistung Inhalte übermittelt, unterliegen diese keiner Prüfung durch Tatika-Medien. |
6.2 |
Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Zugangs zur Nutzung abruft, für Tatika-Medien fremde Inhalte im Sinne des §§ 8 ff Teledienstegesetz (TDG). |
7.1 |
Termine und Fristen für die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung sind nur verbindlich, wenn Tatika-Medien diese ausdrücklich schriftlich oder gemäß § 126 b BGB bestätigt. Voraußetzung zur Einhaltung etwaiger Fristen ist jedoch, daß der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflußbereich liegenden Voraußetzungen zur Ausführung der Leistung durch Tatika-Medien getroffen hat. Die Termine und Fristen beginnen mit dem Datum, das in der übermittelten Auftragsbestätigung genannt wird, oder mit der Freischaltung des Dienstes. Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von Tatika-Medien nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert. |
7.2 |
Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Tatika-Medien wegen Verzugs des Kunden, um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Tatika-Medien nicht nachkommt. Hat Tatika-Medien bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Leistungsbereitstellung durch Tatika-Medien aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht weiter möglich ist, alles Erforderliche zur Leistungsbereitstellung getan, ist Tatika-Medien berechtigt, wenn der Kunde eine von Tatika-Medien gesetzte, schriftlich geltend gemachte Nachfrist von zehn Tagen nicht einhält, eine eventuell monatliche nutzungsunabhängige Vergütung dem Kunden in Rechnung zu stellen. |
7.3 |
Gerät Tatika-Medien mit der Leistung oder Leistungsbereitstellung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn Tatika-Medien eine vom Kunden gesetzte angemeßene, schriftlich geltend gemachte, Nachfrist (mindestens zwei Wochen) nicht einhält. |
8. Zahlungen Rechnungßtellung, Abrechnung, Reklamationsbearbeitung und Inkaßo |
8.1 |
Die vom Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen an Tatika-Medien zu zahlenden Entgelte sowie die Abrechnungsmodalitäten der Service-Rufnummern und das dem Kunden evtl. zustehende Entgelt (Anbietervergütung) variieren je nach Art der Service-Rufnummer und/oder der vertragsgegenständlichen Dienstleistung und dem vereinbartem Konditionsmodell. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen und Konditionsmodellen. |
8.2 |
Tatika-Medien erstellt dem Kunden für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen einmal im Monat eine Rechnung. Wird zwischen Tatika-Medien und dem Kunden mehr als ein Vertrag geschloßen, so gilt für alle Leistungen der jeweilige Rechnungszyklus des einzelnen Vertrags. |
8.3 |
Die von Tatika-Medien ausgewiesenen Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig, soweit auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen. |
8.4 |
Soweit dem Kunden aufgrund des Vertragsverhältnis und/oder Konditionsmodell eine Vergütung zusteht (Anbietervergütung), wird diese grundsätzlich sechs Wochen nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats mit dem Kunden abgerechnet. |
8.5 |
Soweit dem Kunden nach erfolgter Abrechnung ein Außchüttungsbetrag zusteht, erhält der Kunde zunächst die Anbietervergütung nur als Abschlagszahlung unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift der eingezogenen Entgelte. Tatika-Medien behält sich weiterhin vor, 30 Prozent der Anbietervergütung, welche dem Kunden aufgrund der Statistik zunächst ausgezahlt wird als Sicherheitseinbehalt zurückzuhalten und mit den, ihn betreffenden, Forderungsausfällen zu verrechnen. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem Konditionenmodell. Tatika-Medien behält sich vor, die Höhe des Sicherheitseinbehaltes jederzeit kundenindividuell anzupaßen. Tatika-Medien trägt nicht das Forderungsausfall- und Rückbelastungsrisiko für Forderungen, die aufgrund erfolgter Abrechnung dem Kunden zustehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nichterbringlichkeit der Forderung auf deren Nichtigkeit, mangelnde Zahlungsbereitschaft, mangelndes Zahlungsvermögen oder sonstigen Gründen, wie insbesondere auch betrügerischen Tätigkeiten, beruht. Das Inkaßorisiko trägt der Kunde. Eine Verpflichtung Tatika-Medien zur Außchüttung besteht in diesen Fällen nicht. |
8.6 |
Bei Anhaltspunkten über Unregelmäßigkeiten kann die Auszahlung der Vergütung ganz oder teilweise gesperrt werden. Während der Sperrzeit wird der zurückgehaltene Auszahlungsbetrag treuhänderisch verwaltet. Nach Abschluß des Prüf-, Ermittlungs- und/ oder Strafverfahrens wird Tatika-Medien die zurückbehaltene Anbietervergütung an den Kunden auszahlen. Die bei Tatika-Medien hierdurch entstandenen Kosten hat der Kunde zu tragen. |
8.7 |
Soweit der Kunde aus diesen Gründen von Tatika-Medien zeitweilig oder endgültig keine Anbietervergütung erhält, bleibt er dennoch zu Zahlung solcher Leistungen verpflichtet, die im Rahmen der bloßen Bereitstellung etwaiger Dienstleistungen von Tatika-Medien anfallen. |
8.8 |
Tatika-Medien ist auch berechtigt, dem Kunden gegenüber Einwendungen seitens des Teilnehmernetzbetreibers oder des Nutzers (Anrufers) entgegenzuhalten. |
8.9 |
Sofern Tatika-Medien die Kunden die Anbietervergütung auszahlt, obwohl dieser noch nicht durch einen entsprechenden Zahlungseingang seitens des Carries gedeckt ist, erfolgt dies ohne Begründung einer aktuellen oder zukünftigen Rechtspflicht einzig und allein auf Vorschußbasis. Kann die Anbietervergütung nicht beim Carrier von Tatika-Medien eingezogen werden, ist der Kunden zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet. Weiteres regeln einzelvertragliche Bestimmungen und/oder besondere Geschäftsbedingungen. |
8.10 |
Der Kunde kann gegen Ansprüche von Tatika-Medien nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts auch nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen zu. Durch Schweigen auf eine Willenserklärung des Kunden hin, wird die Gegenforderung nicht unbestritten oder anerkannt. |
8.11 |
Soweit der Kunde aufgrund eines Forderungsausfalls zeitweilig oder endgültig keine Vergütung erhält, bleibt er dennoch zur Zahlung der Transportentgelte verpflichtet, die der von Tatika-Medien beauftragte Carrier berechtigterweise aufgrund anfallender Zusammenschaltungsgebühren geltend macht. Tatika-Medien ist in jedem Fall berechtigt, dem Kunden gegenüber Einwendungen der Netzbetreiber, des Zusammmenschaltungspartners des Carriers oder des Nutzers entgegen zu halten. |
8.12 |
Sofern Tatika-Medien dem Kunden die Anbietervergütung auszahlt, obwohl dieser noch nicht durch einen entsprechenden Zahlungseingang seitens des Carriers gedeckt ist, erfolgt dies ohne Begründung einer aktuellen oder zukünftigen Rechtspflicht einzig und allein auf Vorschußbasis. Kann die Anbietervergütung nicht beim Carrier von Tatika-Medien eingezogen werden, ist der Kunden zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet. |
8.13 |
Zur Abdeckung des Risikos bei Rückbelastungen offener Forderungen durch die Carrier erhält der Kunde zunächst die Anbietervergütung nur als Abschlagszahlung unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift der eingezogenen Entgelte. Tatika-Medien behält sich weiterhin vor, 30 Prozent der Anbietervergütung, welche dem Kunden aufgrund der Statistik zunächst ausgezahlt wird als Sicherheitseinbehalt zurückzuhalten und mit den, ihn betreffenden, Forderungsausfällen zu verrechnen. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem Konditionenmodell. Tatika-Medien behält sich vor, die Höhe des Sicherheitseinbehaltes jederzeit kundenindividuell anzupaßen. |
8.14 |
Der nach Abzug der Rückbelastungen und möglicher nachträglicher Zahlungen von Tatika-Medien verbleibende Sicherheitseinbehalt wird nach spätestens sechs Monate nach dem jeweiligen Einbehalt an den Kunden ausgezahlt. Sollten die Rückbelastungen die Höhe des Sicherheitseinbehaltes übersteigen, so wird die Unterdeckung von der Auszahlungen der Anbietervergütung abgezogen oder gesondert in Rechnung gestellt. |
8.15 |
Tatika-Medien wird dem Kunden die Rückbelastung jeweils für die betroffene Service-Rufnummer im Wege der Spitzabrechnung aufschlüßeln. Sollten sich ausnahmsweise die Rückbelastungen durch die Carrier oder einem Clearing-Dienstleister nicht einem bestimmten Kunden zuordnen laßen, wird die Differenz nach dem prozentualen Anteil des Kunden am Gesamtbetrag der rückbelasteten Forderungen pro Rückbelastung im Bereich 0900 verteilt. Sofern eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Tatika-Medien getroffen wurde, erhöht sich der Abschlagsbetrag auf 100 Prozent des eingezogenen Auszahlungsanspruchs, wenn der Kunde eine Bürgschaft stellt. Dazu stellt der Kunde eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern einer deutschen Großbank oder öffentlichrechtlichen Sparkaße. Eine Auszahlung als Abschlag erfolgt nur dann, wenn der Auszahlungsbetrag durch die Bürgschaft abzüglich der weiteren noch unter Vorbehalt stehenden Auszahlungen gedeckt ist. Werden Zahlungseingänge aufgrund des Zeitablaufs entgültig, finden diese bei dieser Berechnung keine Berücksichtigung mehr. Die Parteien bestimmen im Falle der Einigung auf die Stellung der Bürgschaft die anfänglich Höhe der Bürgschaft in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Reicht die Bürgschaft nicht aus, um die vom Kunden gewünschten Auszahlungen zu decken, kann vom Kunden die Bürgschaft entsprechend erhöht werden. |
8.16 |
Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde sämtliche Kosten, die mit der Nutzung der Mehrwertdienstrufnummer in Zusammenhang stehen. |
8.17 |
Die Rechnungßtellung gegenüber dem Nutzer, Reklamationsbearbeitung und das Inkaßo übernimmt der Verbindungsnetzbetreiber oder ein beauftragter Clearing-Dienstleister und/oder Tatika-Medien für den Kunden. |
8.18 |
Dem Kunden ist bekannt, daß Tatika-Medien oder der Carrier, der den Zugang der Service-Rufnummer zu den Telekommunikationsnetzen vornimmt, im Rahmen des Qualitätsmanagement die ordnungsgemäße, insbesondere technisch einwandfreie Funktion des Service-Rufnummer sowie die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch Testanrufe auf die Service-Rufnummern überprüft. |
8.19 |
Das Entgelt, das Tatika-Medien für die Übernahme der Fakturierung und Reklamationsbearbeitung zahlt, trägt der Kunde, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. |
9.1 |
Die Anbietervergütung ist steuerpflichtig. Die von Tatika-Medien errechneten Anbietervergütung wird an den Kunden zuzüglich der gesetzlichen Umsatz-/Mehrwertsteuer abgeführt, wenn der Kunde Tatika-Medien eine entsprechende Bestätigung des Finanzamts vorlegt. |
9.2 |
Sollte dem Kunden oder Tatika-Medien der Vorsteuerabzug versagt werden, ist der Kunde verpflichtet, Tatika-Medien die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gemäß § 238 AO zuzüglich anfallender Zinsen in Höhe von 12,5 % p.a. zu erstatten, der gesetzliche Zins ist in jedem Fall der Mindestzins. |
9.3 |
Der Kunde erklärt ausdrücklich - darauf hingewiesen - daß er die Mehrwertsteuer selbst an das zuständige Finanzamt abführt und seine Einkommenßteuerbelange eigenständig regelt. Soweit Tatika-Medien dennoch aufgrund nicht abgeführter Umsatzsteuer des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde Tatika-Medien im Innenverhältnis freizustellen und alle erdenklichen Erklärungen abzugeben, die eine entsprechende Haftungsfreistellung von Tatika-Medien zur Folge haben könnten. |
10. Verzug, Leistungsverweigerungsrecht, Sicherheitsleistung |
10.1 |
Tatika-Medien ist berechtigt, von einem Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der vertraglich vereinbarte Dienstleistungen Gebrauch zu machen, wenn der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in erheblicher Höhe in Verzug ist und eine etwaige geleistete Sicherheit verbraucht ist und Tatika-Medien dem Kunden dieses Recht mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtßchutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. |
10.2 |
Im übrigen darf Tatika-Medien ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist nach Ziffer 10.1 vorgehen, wenn a. der Kunde Veranlaßung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnißes gegeben hat, oder b. eine Gefährdung des Telefonnetzes durch Rückwirkungen von Einrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht. |
10.3 |
Soweit es sich bei den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen um die Anrufweiterleitung einer Service-Rufnummer auf die Zielrufnummer handelt, wird in diesen Fällen aus technischen Gründen eine Weiterleitung nicht vorgenommen. |
10.4 |
Während der Geltungmachung des Leistungsverweigerungsrechts durch Tatika-Medien ist der Kunde verpflichtet, etwaige nutzungsunabhängigen Entgelte weiterhin zu zahlen. |
10.5 |
Tatika-Medien ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12,5 Prozent-Punkten über dem jeweiligen Basiszinßatz der europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Tatika-Medien ist des weiteren berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal mit 25,00 EUR zu berechnen. Den Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, daß Tatika-Medien im Einzelfall kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. |
10.6 |
Tatika-Medien ist berechtigt, von dem Kunden bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder sonstigem zugelaßenem Kreditinstitut aus dem europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 11 TKV in doppelter Höhe der in der letzten planmäßigen Rechnung geltend gemachten Vergütung zu verlangen. |
10.7 |
Soweit Tatika-Medien dem Kunden lediglich Service-Rufnummern zur Verfügung stellt, haftet Tatika-Medien nicht für Endkundenansprüche, die sich aus dem Inhalt und/oder der Abrechnungsdienstleistung ihrer Kunden bzw. Dritter ergeben. Dementsprechende Reklamationen und Forderungen werden von Tatika-Medien an ihre Vertragspartner weitergereicht. Tatika-Medien behält sich bei Mißbrauch die Abschaltung der Service-Rufnummer und ein vorläufiges Zurückbehaltungsrecht an der Anbietervergütung und der Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung vor. |
11. Vertragsdauer, Kündigung, Beendigung, Sperre |
11.1 |
Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschloßen und kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 zum Monatsende gekündigt werden. |
11.2 |
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund für Tatika-Medien gilt insbesondere: |
|
a) |
Ein Erhebliches vertragswidriges Verhalten des Kunden. Dazu gehören auch Manipulationen an den technischen Einrichtungen und betrügerische Handlungen. |
|
b) |
Die Einstellung von Zahlungen des Kunden nach entsprechender Ankündigung. |
|
c) |
Der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für die letzten zwei Monate entspricht, in Verzug kommt. |
|
d) |
Der Kunde eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verletzt und trotz schriftlicher Mahnung mit angemeßener Fristsetzung innerhalb dieser gesetzten Frist keine geeigneten Maßnahmen trifft, um die Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben. Eine Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich. |
|
e) |
Die Dienstleistung aufgrund eines Leistungsverweigerungsrecht von Tatika-Medien gemäß Ziffer 10.1 dieser AGBs für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen berechtigterweise nicht erbracht wird oder eine mißbräuchliche Nutzung er Dienste durch den Kunden vorgenommen wird. |
11.3 |
Tatika-Medien ist ferner berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn über das Vermögen des Kunden oder gegebenenfalls eines persönlich haftenden Gesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. |
11.4 |
Auch ist Tatika-Medien berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, sobald Tatika-Medien bekannt wird, daß der Kunde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Maße vom zuständigen Insolvenzgericht beschloßen wird. |
11.5 |
Kündigt Tatika-Medien den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grunde, insbesondere wegen Nichterfüllung der Pflichten des Kunden aus Ziffer 5.1, vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. |
11.6 |
Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor die Leistungspflicht von Tatika-Medien begonnen hat, hat er Tatika-Medien die Aufwendungen für bereits durchgeführte notwendige Arbeiten zu ersetzen, es sei denn Tatika-Medien hat die Kündigung zu vertreten. |
11.7 |
Im Falle einer Kündigung des Vertrags oder bei Beendigung des Vertrags aufgrund wirksamer Ausübung des Rücktrittsrechts von Tatika-Medien fallen die dem Kunden von Tatika-Medien zugeteilten Nummern an diese zurück. |
11.8 |
Rufnummern, die der Kunde in das Vertragsverhältnis mit Tatika-Medien eingebracht hat und die nicht Tatika-Medien im Wege der abgeleiteten Zuteilung zugeteilt worden sind, fallen an den Kunden zurück und werden mit dem Wirksamwerden der Kündigung abgeschaltet. |
11.9 |
Sofern gemäß Ziffer 11.7 die Service-Rufnummern wirksam an Tatika-Medien zurückfallen, hat der Kunde keine Ersatzansprüche aufgrund zuvor erfolgter Bewerbung dieser Rufnummern durch den Kunden. |
11.10 |
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. |
11.11 |
Sofern der Kunde trotz Abmahnung oder in besonders schwerwiegender Weise gegen das Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs von 0900er-Mehrwertdienstrufnummern vom 15.08.2003 in der jeweils gültigen Faßung oder gegen andere Gesetze verstößt oder einer Pflicht aus § 5.23 - 5.27 dieser Geschäftsbedingungen verstößt, kann Tatika-Medien den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus anderen Gründen bleibt beiden Parteien unbenommen. |
11.12 |
Bei einem Verstoß gegen die in § 5.23 - 5.27 genannten Pflichten ist Tatika-Medien außerdem zur sofortigen Sperrung des Zugangs zu den Telekommunikationsnetzen berechtigt. |
12.1 |
Tatika-Medien wird Störungen im Sinne der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung ihrer Leistungen beseitigen. Von Tatika-Medien vorgenommene Wartungsarbeiten an den Anlagen bzw. Leitungen stellen keine Störungen in diesem Sinne dar, sofern ihre Durchführung im Rahmen der zugrundliegenden Leistungsbeschreibung erfolgt. Dem Kunden wird die Telefon- und Faxnummer dieses Bereitschaftsdiensts mitgeteilt. Dem Kunden ist bekannt, daß die Einzelleistungen von Tatika-Medien nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Übertragungswegen und Vermittlungßystemen durch den Teilnehmernetzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege und Vermittlungßysteme erbracht werden können. Tatika-Medien übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung der Einzelleistungen. Tatika-Medien wird jedoch die ihm gegebenenfalls zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden abtreten. |
12.2 |
Die Störungsbeseitigungspflicht entfällt für Störungen, die der Kunde zu vertreten hat oder eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vorliegt. Eine Störung, die der Kunde zu vertreten hat, liegt insbesondere dann vor, wenn sie durch unerlaubte Eingriffe des Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte in die von Tatika-Medien zur Verfügung gestellte Leistung (Dienste) und/oder Anlagen oder durch eine unsachgemäße Bedienung oder Behandlung der Anlagen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte verursacht sind. |
12.3 |
Wenn Tatika-Medien Störungsbeseitigungen nicht innerhalb der in der Leistungsbeschreibung genannten Fristen vornimmt, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zeitanteilig für die Dauer der Störung zu mindern. |
12.4 |
Voraußetzungen für den Minderungsanspruch des Kunden ist, daß |
|
a) |
der Kunde Tatika-Medien unverzüglich über die Betriebsunfähigkeit der Dienste informiert, und |
|
b) |
der Kunde Tatika-Medien die sofortige Entstörung der Dienste ermöglicht und hierbei Tatika-Medien unterstützt. |
12.5 |
Der Kunde hat Tatika-Medien diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die Tatika-Medien durch die Überprüfung der Leistung oder Anlagen entstanden sind, wenn sich nach der Prüfung heraußtellt, daß Tatika-Medien wegen Ziffer 12.2 nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet war. |
12.6 |
Sind mit der Störungsbeseitigung auf Wunsch des Kunden gleichzeitig Änderungen oder Verbeßerungen verknüpft, sind diese rechnerisch abgegrenzt von der Störungsbeseitigung, gesondert zu vergüten. |
12.7 |
Eine Störung liegt ebenfalls bei notwendig durchzuführenden Wartungsarbeiten von Tatika-Medien nicht vor. Diese werden dem Kunden, soweit möglich frühzeitig angezeigt. |
13.1 |
Sofern Statistiken Leistungsgegenstand der Dienstleistungen im Zusammenhang mit Service-Rufnummern ist, liefert Tatika-Medien dem Kunden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften Statistiken. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind die Statistiken in der Regel hinsichtlich der personenbezogenen Daten von Anrufern anonymisiert. Maßgeblich sind insoweit immer die jeweils einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (TKG, TDSV, TDDSG, BDSG o. a.). |
13.2 |
Der Abruf der Statistiken erfolgt durch den Kunden in seinem von Tatika-Medien zur Verfügung gestellten Kundencenter unter www.tatika.de. Der Kunde kann die für ihn erstellte Statistik auf dieser Seite unter Eingabe seiner Kundennumemr und seines Paßwortes abrufen. |
13.3 |
Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangskennung und sein Zugangspaßwort wie auch die abgerufenen Daten geheim zu halten und nicht unberechtigten Dritten zugänglich zu machen. Hierbei wird der Kunde die gesetzlichen und üblichen Sicherheitsanforderungen einhalten. Tatika-Medien ist berechtigt, den Zugang zu der Statistik zu eröffnen, wenn die Zugangskennung mit dem zugehörigen Paßwort angegeben wird. Der Kunde hat Tatika-Medien von einem Mißbrauch oder der Weitergabe seines Paßwortes oder der Zugangskennung unmittelbar in Kenntnis zu setzen. |
14. Haftung und Gewährleistung |
14.1 |
Für Personenschäden haftet Tatika-Medien unbeschränkt. |
14.2 |
Für Sach- und Vermögenßchäden haftet Tatika-Medien, soweit diese durch tatika-Medien vorsätzlich oder grob fahrläßig verursacht worden sind. |
14.3 |
Bei leichter Fahrläßigkeit haftet Tatika-Medien außchließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragßchluß vernünftigerweise zu rechnen war. |
14.4 |
Im Rahmen der Anwendbarkeit der TKV haftet Tatika-Medien nach den Bestimmungen des § 7 TKV. |
14.5 |
Für schadensverursachende Ereigniße, die auf Übertragungswegen anderer Netzbetreiber eingetreten sind, haftet Tatika-Medien dem Kunden nur in dem selben Umfang, wie die Betreiber der Netze ihrerseits Tatika-Medien gegenüber haften würden. Ausgenommen davon ist die Haftung aufgrund Vorsatz und grober Fahrläßigkeit sowohl der Netzbetreiber als auch von Tatika-Medien. |
14.6 |
Im übrigen ist die Haftung von Tatika-Medien ausgeschloßen. Tatika-Medien haftet insbesondere nicht für weitergehende Folgeschäden aufgrund von Störungen und Beschränkungen, sofern sie nicht von Tatika-Medien unverschuldet und unabwendbar sind. Tatika-Medien haftet daher nicht für Vermögenßchäden des Kunden, die durch die Abschaltung der Mehrwertdienstrufnummer durch den Carrier oder durch Tatika-Medien aufgrund rechtswidriger oder sonstiger mißbräuchlicher Nutzung durch den Kunden oder Dritter, die dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen sind, entstehen. |
14.7 |
Tatika-Medien tritt dem Kunden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen Vertragspartner von Tatika-Medien oder Dritte ab, soweit dem Kunden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen von den Vertragspartnern von Tatika-Medien oder Dritten verursachten Störungen zustehen. Der Kunde nimmt diese Abtretung an. Tatika-Medien wird mit dieser Abtretung insoweit von der Haftung gegenüber dem Kunden freigestellt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt. |
14.8 |
Soweit die Haftung wirksam ausgeschloßen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Tatika-Medien. |
14.9 |
Tatika-Medien übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verantwortungsbereich des Kunden angebotenen Informationen keine Gewährleistung. |
Tatika-Medien ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereigniße sowie solche Ereigniße, deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignißen zählen insbesondere behördliche Maßnahmen. |
16.1 |
Der Kunde ist damit einverstanden, daß Tatika-Medien bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des Kunden zuständigen SCHUFA (Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH) und/oder bei einer entsprechenden anderen Wirtschaftsauskunftei sowie bei Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte einholt. |
16.2 |
Tatika-Medien benennt auf Anfrage des Kunden die Anschriften der betreffenden Unternehmen. |
16.3 |
Tatika-Medien ist berechtigt, den genannten Auskunfteien und der SCHUFA sowie den Kreditversicherungsgesellschaften Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlaßener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnißes solche Daten aus anderen Vertragsverhältnißen bei der SCHUFA, anderen Auskunfteien oder der Kreditversicherungsgesellschaften anfallen, kann Tatika-Medien hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Intereßen von Tatika-Medien, eines Kunden, der SCHUFA oder einer anderen entsprechenden Auskunftei, den Kreditversicherungsgesellschaften oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. |
16.4 |
Der Kunde willigt ein, daß im Fall eines Wohnsitzwechsels die bisher zuständige SCHUFA die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt. |
17. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis |
17.1 |
Tatika-Medien verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes, der Telekommunikations-Datenschutzverordnung und des Teledienstedatenschutzgesetzes, zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. |
17.2 |
Tatika-Medien ergreift alle technisch notwendigen und nach dem derzeitigen Stand der Technik bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. |
17.3 |
Personenbezogene Daten, wie Name, Vorname, Adreße und Telefonnummer des Kunden, werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz, die Telekommunikationsdatenschutzverordnung und das Teledienstesdatenschutzgesetz bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. |
17.4 |
Tatika-Medien darf die folgenden Daten zur Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen gem. § 6 TDSV erheben und verarbeiten: Die Rufnummer oder die Kennung des Anrufenden und angerufenen Anschlußes oder der Endeinrichtung Beginn und Ende der jeweiligen Einrichtung nach Datum und Uhrzeit, und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen; die vom Kunden in Anspruch genommene Telekommunikationsdienstleistung; die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen sowie ihren Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit; sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sowie zur Entgeltberechnung notwendigen Verbindungsdaten. |
18.1 |
Außchließlicher Gerichtßtand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtßtand ist, 12357 Berlin. Tatika ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtßtand zu verklagen. Für die von Tatika auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschloßenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt außchließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Außchluß der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). |
18.2 |
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnißes vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. |
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